E-Scooter auf Bürgersteig mit Kennzeichen?

3 Antworten

Sobald Du ein Kennzeichen hast (Versicherungskennzeichen) hast Du doch auch eine Straßenzulassung.

Du dauerst überall dort fahren, wo Du auch mit dem Fahrrad oder Mofa fahren darfst!

Oder sehe ich da was falsch?

Eckengucker  05.08.2021, 17:56

m.E. Korrekt. Der einzige Unterschied ist, dass man ein Mindestalter von 14 Jahren haben muss. Beim Radfahren dürfen Kinder bis zum 12. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren.

Ohne Straßenzulassung mit Kennzeichen ... das paßt nicht in einen Satz!

Abgesehen davon: Denk doch mal bitte über die Bedeutung des Wortes GEHweg nach. Alles klar?