Welche Räume darf sich ein Insolvenzverwalter anschauen?

7 Antworten

Hallo, grundsätzlich ist es unüblich, dass ein Insolvenzverwalter sich die Wohnung des Schuldners ansieht und kommt schätzungsweise nur in ca. 0,5 % aller Fälle vor. Der Insolvenzverwalter hat auch kein Zutrittsrecht zu Ihrer Wohnung, es sei denn dies steht ausdrücklich im Insolvenzeröffnungsbeschluss. Denn nur ein Richter darf anordnen, ob eine fremde Person ohne Einwilligung Ihre Wohnung betreten darf. Auch dies ist bei einer Insolvenz äußerst selten. Aber: Sie sind in der Insolvenz zur Kooperation mit dem Insolvenzverwalter verpflichtet und wenn Sie ihm den Zugang zur Wohnung nicht gestatten, könnte er Ihnen Schwierigkeiten bei der Restschuldbefreiung bereiten. Also befinden Sie sich in der Zwickmühle: Eigentlich brauchen Sie den Insolvenzverwalter überhaupt nicht in die Wohnung zu lassen, auf der anderen Seite riskieren Sie damit, dass der Insolvenzverwalter Ihnen Schwierigkeiten bereitet. Weitere Infos zum Umgang mit dem Insolvenzverwalter finden Sie hier: http://www.ra-franzke.de/verbraucherinsolvenz-faq/Insolvenzverwalter-wer.html

Grüsse

Sollte er asunahmsweise zu Ihnen nach Hause kommen, dann mit dem Auftrag Vermögenswerte festzustellen, oder Ihre Angaben im Insolvenzantrag zu prüfen.

Wenn Sie nichts zu verbergen haben, dann wird er wohl alle Raüme sehen wollen, die Sie angemietet haben. Oder haben Sie nur Küche, Kinderzimmer und Schlafzimmer gemietet?

Im Übrigen legt die ZPO sehr genau fest, welche Gegenstände unpfändbar sind.§811 ZPO. Alle Gegnstände, die nicht in Ihrem Eigentum sind, kann der IV auch nicht verwerten.

Der Insolvenzverwalter kommt nicht in deine Wohnung , er ist Rechtsanwalt und wird nach eröffnung des Verfahrens vom Gericht dir zugeteilt , du musst dann nach aufforderung zu ihm kommen .

Und wenn er den Verdacht hegt, dass verwertbare Vermögensgegenstände in der Wohnung sind kommt er auch zur Besichtigung bzw. schickt einen Beauftragten.

@Wolfi0410

Ich habe selbst ein Insolvenzverfahren seit 1 Jahr , ich war erst bei einem aderen Anwalt der das verfahren eingeleitet hat , dort musste ich alle Schuldner angeben , die wurden angeschrieben bezüglich einer einigung , welche natürlich nicht zu stande kommen , dann werden sie vom Insolvenzgericht gezwungen anzuerkennen das ich zahlungs unfähig bin . Das Gericht eröffnet dann nach ca. 4 monaten das Insolvenzverfahren und benennt einen anderen Anwalt als Insolvenzverwalter , du brauchst von da ab nichts mehr zu bezahlen , und darfst 6 jahre keine neuen schulden machen , danach werden dir alle schulden erlassen , danach musst du ans Gericht 600 € Gerichtskosten zahlen . Der Insolvenzverwalter kommt nie zu dir nach hause , wenn was ist bestellt er dich in die Kanzlei .

EDIT: Er darf also, nach meiner Aussage nicht angucken: Kinderzimmer, Schlafzimmer und Küche nicht anschauen. Ist das jetzt nun richtig oder falsch?

Gerichtsvollzieher dürfen alle Räume anschauen, ich denke das gilt auch für einen Insolvenzverwalter.