Ebay Kleinanzeigen verarscht oder alles rechtens?

15 Antworten

Überlege dir doch mal, wer hier der Dumme ist, der sich selbst verarscht?

  • Warum kannst du nur erzählen - aber nichts belegen?
  • Warum reagierst du nicht auf die zahlreichen Fragen, die dir gestellt wurden?

Du fummelst dir hier eine Geschichte zusammen, mit der du evtl. 10 jährige beeindrucken kannst - und auch von denen werden dich einige einfach nur auslachen.

Fakt ist:

Gleich im ersten Satz einzuräumen, einzig und allein mit dem Vorsatz gehandelt zu haben, einen anderen zu täuschen, ist schon sehr naiv.

Du bist auch nicht in der Lage, dir wenigstens eine halbwegs schlüssige Story auszudenken.

Stattdessen versuchst du - nicht auf eBay Kleinanzeigen, sondern hier, die Leute für dumm zu verkaufen.

Leider mit mäßigem Erfolg, soweit ich das bisher bewerten konnten.

Du behauptest:

Ich habe aber alles deklariert das es sich hierbei um die OVP handelt.

Meine Frage:

Kannst du evtl. auch etwas detaillierter beschreiben, was du ALLES deklariert hast. Ist ja noch nicht so lange her.

Du behauptest:

jetzt hat sich wirklich jemand gefunden , der es gekauft hat.

Meine Frage:

.....der ES gekauft hat? - Das Handy, das Smartphone?

Im Bezug auf die Verpackung hättest du schreiben müssen:

...der sie gekauft hat. Der ihn gekauft hat (Karton).

Dumm gelaufen - aber auch nicht ungewöhnlich!

Du hast deine Absicht ja bereits erklärt. Dafür, dass man schreibt, was man denkt, ist nicht zuletzt das Unterbewusstsein verantwortlich.

Du behauptest:

jetzt hat sich wirklich jemand gefunden , der es gekauft hat.

Gut zu wissen:

Wie du inzwischen eingeräumt hast, hattest du die Anzeige unter der Kategorie "Handyzubehör" eingestellt - richtig?

Fakt ist:

Hier sind für mich gleich 2 Dinge nicht nachvollziehbar:

  1. Du hast die Absicht jemanden über den Handykauf zu täuschen - bietest den Karton als Zubehör an?
  2. Der Käufer, der glaubt ein Handy gekauft zu haben, sucht dieses zuvor unter "Zubehör"

Aber es geht ja noch weiter:

Du behauptest:

Ich habe dem käufer nocheinmal drauf aufmerksam gemacht , ob er die Anzeige richtig gelesen hat und er dies ver jate.

Meine Frage:

Auch hier wäre eine genaue Formulierung sehr viel mehr wert, als die Pauschalaussage.

Du willst mit tatsächlich erzählen, dass der Käufer dir bestätigt hat:

"Ja, ich will für 270,- EUR ausschließlich diese Verpackung kaufen!"

Du behauptest:

Natürlich meldete er sich nach dem kauf das die schachtel ja leer sei. Er drohte mir natürlich nun mit einem anwalt unter dem paragraph 263.

Mein Tipp:

So natürlich und locker, wie du dich hier präsentierst, wäre die Realität ganz bestimmt nicht. Woher nimmst du bloß so viel Phantasie?

Meine Frage:

Wie passt das zeitlich überhaupt alles zueinander?

Hier überspringst du ein paar "Zeit-Zonen", die deine Geschichte nicht glaubhafter machen.

Im Gegenteil, du unterstreichst hier das, was viele bereits vermuten!

Was ist mit dem Geld ? oder hast du dem Käufer die Kiste ohne Bezahlung überlassen?

Verkauf - Versand - Reklamation - und Betrugsanzeige - alles in 48 Stunden!

So, den Rest erspare ich mir. So langsam wird's langweilig.

Mein Tipp:

Ich weiß nicht woher du den § 263 BGB hast, wahrscheinlich gegooglet.

Ist aber auch egal. Hier kommen noch ganz andere gesetzliche Bestimmungen in Betracht.

Insbesondere: §§ 242, 157, 133 BGB

Meine persönliche Meinung:

Solange du hier nichts glaubhaft belegen kannst, halte ich deine Behauptungen für utopisch und erfunden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Wer trotzdem versehentlich einen Karton ersteigert hat, sollte die Sache nicht peinlich berührt auf sich beruhen lassen. Denn mit der missverständlichen Formulierung in der Produktbeschreibung macht sich der Verkäufer wegen versuchten oder vollendeten Betruges nach § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar.

https://www.focus.de/digital/internet/ebay/falsche-gebote-und-leere-huellen-die-fuenf-fiesesten-fallen-bei-ebay-und-wie-sie-sie-umgehen_id_5091170.html

Ob das hier zutrifft kannst du anhand deiner Beschreibung wohl am Besten beurteilen...

Ohne Gewähr ist ein Mythos.

Wenn man ein Gerät als funktionierend anbietet, muss es zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer auch funktionieren.

Die gesetzlichen Mängelansprüche werden oft immer noch trotz des seit dem 01.01.2002 geltenden neuen Schuldrechts fälschlich Gewährleistungsansprüche genannt. Das neue Recht kennt aber keine Gewährleistung mehr, sondern gibt dem Käufer im Falle der mangelhaften Lieferung die in § 437 BGB aufgeführten Mängelansprüche.

Ich würde ja die Meinung vertreten wer sich den "Spaß" macht Leute bewusst verarschen zu wollen darf sich auch den Spaß gönnen sich mit dem Ärger danach zu befassen.

Pauschal kenne ich solche Auktionen also solche die bewusst täuschen. Der Preis vermittelt das Bild ds es sich hier um das Produkt original verpackt handelt und nicht um die box.

des weiteren sind solche Auktionen meist wortarm .. man vermeidet es zu schreiben " sie bieten hier nur auf die leere box" .. eher wird hier stehen "es handelt sich um die ovp"

aber naja echte juristische Beratung gibts beim Anwalt .. und du hast ja nun 270€ die du dafür mal investieren kannst. Viel Spaß.

Das kommt tasächlich auf die genaue Formulierung deiner Anzeige an.

Hast du sehr deutlich dazu geschrieben, dass es sich NUR um die Verpackung handelt, also etwa einen Wortlaut wie "kein Handy enthalten" benutzt, dann bist du tatsächlich auf der sicheren Seite und man kann dir keinen Betrug unterstellen.

War es aber etwas schwammig oder gar mit dem Verdacht auf Heimtücke fomuliert so kann man dir sehr wohl Betrugsabsichten nachweisen.

zonkie  03.04.2019, 12:42

den ersten Hinweis auf Betrugsabsichten hat man doch theoretisch schon mit dem Preis. Der wird vermutlich etwas unter dem handelsüblichen für ein Handy in dem Zustand liegen und damit bewusst als täuschen gewählt sein ?

(bin kein jurist, so nur mein Gedanke in der hoffnung das recht folgt meiner logik ^^)

MaryLynn87  03.04.2019, 12:46
@zonkie

Nein, am Preis alleine kann man keine Betrugsabsichten festmachen.