Unfallfahrzeug als Unfallfrei verkauft, Käufer hat Unfall damit gehabt und droht mit Anwalt?

8 Antworten

1200€ zurück erstatte

Wertverlust wird dann bestimmt noch dazu abgerechnet

€ 18,74 vielleicht.

Wurde von der Versicherung als "Wirtschaftlicher Totalschaden" bezeichnet und der Schaden wurde erstattet, Instandgesetzt und wieder beim Gutachter vorgezeigt damit der Schaden dann wieder als "behoben" bei den Versicherungen eingetragen wird.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden bleibt ein wirtschaftlicher Totalschaden. 
Und zwar unabhängig davon, was mit dem Fahrzeug geschieht und wem Du davon erzählt hat.

Das Fahrzeug wurde Dir von einer Versicherung bereits vollständig gezahlt.
Wie oft sollen die Versicherungen denn noch ein- und dasselbe Fahrzeug regulieren?

Du wirst den Kaufpreis erstatten müssen, für weitere Forderungen ebenso.
Du hast das Auto zweimal verkauft: einmal an die Versicherung und einmal an den Käufer. Also müsstest Du den Betrag ja sowieso übrig haben, nicht wahr?

Und zwar unabhängig davon, was mit dem Fahrzeug geschieht

Ach so - wenn ein Schaden repariert wird, bleibt er trotzdem bestehen? Das muss man wohl nicht verstehen.

Das Fahrzeug wurde Dir von einer Versicherung bereits vollständig gezahlt

Äääh - nein. Die Versicherung hat dafür bezahlt, dass ein Unfallschaden behoben wurde. Sie hat nicht das Auto gekauft.

Wie oft sollen die Versicherungen denn noch ein- und dasselbe Fahrzeug regulieren

Na genau so oft, wie ein Schaden eintritt und behoben wird. Das war einfach.

Also müsstest Du den Betrag ja sowieso übrig haben

Natürlich nicht, weil das Geld ja für die Reparatur des Unfallschadens verbraucht wurde.

@Havenari

4x mehr oder weniger inhaltlich voll daneben.

@godlikegenius

Will's aber nicht wahrhaben - siehe »Spiegelbeispiel« weiter unten hier im Thread.

Worauf begründet denn der Käufer seine Forderung?

Wie hoch war der wirtschaftliche Totalschaden seinerseits, und wie hoch der Verkaufspreis?

Man kann ja einfach mal so 1200 Euro fordern, aber für diese Forderung müsste es auch eine sinnvolle Begründung geben.

Fahrzeug wurde für 2000€ verkauft.

1200€ finde ich viel zu viel die wird er auch nicht bekommen. Eine klare begründung hat er nicht, nur dass ich Ihn betrogen hätte und er mir den verunfallten Wagen der nichtmehr in dem Zustand ist wie er von mir verkauft wurde zurück geben kann und den vollen Preis zurück erstattet. Woran ich eher nicht denke.

Versuche dich mit dem Käufer zu einigen, außergerichtlich und ohne Anwälte. Ein reparierter Unfallschaden mindert den Kaufpreis meist um 10-15%.

Geht er darauf nicht ein, gib ihm die 1200 Euro, aber halte vertraglich fest, dass danach keine weiteren Ansprüche entstehen, am besten mit Hilfe eines Anwaltes (der den Vertrag rechtsverbindlich ausformuliert).

Ansonsten handelt es sich wenigstens um eine arglistige Täuschung, sollte man dir keinen vorsätzlichen Betrug nachweisen können. Die arglistige Täuschung berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag bis zu einem Jahr nach dem Kauf. 

Dann stehst du mit der alten Karre da, und er bekommt das volle Geld von dir zurück.

Sieh also zu, dass du dich außergerichtlich mit ihm einigst, da ein Verfahren bestimmt zu seinem Vorteil ausgehen wird, das Auto in der Zeit bis zur Verhandlung aber immer mehr an Wert verliert.

Danke für die gute Anwort! Fahrzeug wurde vor einem Jahr für etwas über 2000€ gekauft 1200€ jetzt zurück zu geben find ich schon ziemlich viel.. Werde mich nochmal mit dem Käufer in verbindung setzen und schauen wie wir uns da einig werden. Soll ich mich dann Privat mit Ihm treffen und ihm das Geld übergeben und alles Schriftlich festhalten oder wie soll ich es am besten machen?

@Neox09

Am besten mit einem Zeugen auf deiner Seite (vielleicht gleich den Anwalt den du für das vertragliche beauftragst). Ob du dich dann mit ihm triffst oder nicht, das Geld würde ich überweisen, wegen der besseren Belegbarkeit.

Noch eine kleine Anmerkung zu sunnymarx Ausführung (wenn man arglistige Täuschung noch oben drauf packt...)

Arglistige Täuschung -> BGB -> privates Recht

Betrug -> StGB -> öffentliches Recht...

Ein Strafrichter hat also nicht über die arglistige Täuschung zu entscheiden...Es geht nur entweder oder. Das eine ist eine Sache zwischen Staat und Bürger, das andere zwischen Bürger und Bürger. und der betrug beinhaltet immer eine Täuschung

@JeTi91

Betrug setzt Vorsatz voraus. Der FS schreibt aber, dass er schlicht vergessen hat, den Unfall anzugeben - bin gespannt, wie man ihm den Vorsatz nachweisen will.

Da es in meinen Augen nur ein leichter "rempler" an der Heckstoßsstange war [...]

Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist in deinen Augen ein leichter Rempler? Dann kann man dir nicht helfen. Wirst viel Spaß mit den Forderungen haben.

Je nach Auto kann schon ein abgefahrener Spiegel ein wirtschaftlicher Totalschaden sein.

@Havenari

Demnach war der Spiegel am Heck?

@Gaskutscher

Wie kommst du auf diesen völlig abwegigen Gedanken? Hast du schon jemals ein Auto gesehen, das einen Spiegel am Heck hatte?

@Havenari

Na, du hast doch mit dem Spiegel angefangen?

Der Heckschaden stand in der Beschreibung vom Fragesteller - und du hast dann den Spiegel angeführt...

Wenn der Käufer auf stur stellt, dann wird dir kaum etwas anderes übrig bleiben, als auf seine Forderung einzugehen.

Zunächst mal kann der Käufer anführen, er hätte sich nie ein Unfallfahrzeug gekauft. Damit wäre der Kauf gar nie zustande gekommen, wenn du die Wahrheit gesagt hättest. Damit baut er sich die rechtliche Möglichkeit, den vollständigen Kaufpreis erstattet zu bekommen auf. 

Ein Unfallfahrzeug ist einfach weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug.

Natürlich muss er sich die Nutzung des Fahrzeuges gegenrechnen lassen. Das ist schon richtig.

Nur darfst du nicht vergessen, dass der Käufer darüber hinaus noch eventuelle Schadensersatzansprüche gegen dich geltend machen könnte. Ob ihm ein Schaden entstanden ist, weiss ich nicht. Es könnte aber durchaus sein.

Und zu guter letzt steht immer noch die Anzeige im Raum. Zeigt er dich an, wirst du zusätzlich noch mit Kosten aus dem Verfahren und einer Strafe rechnen müssen.  

Um es kurz zu machen, die 1.200 € zu zahlen, dürfte wohl der einfachste und billigste Weg sein. Damit schaffst du den geringeren Wert, Schadensersatzansprüche und eine mögliche Strafe aus der Welt.