dvag verträge kündigen

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Die Sachversicherungen ( Hausrat / Haftplicht / Glas / Unfall ) der DVAG laufen über die Aachener & Münchener , es werden bestimmt 5 Jahres Verträge sein (das macht jeder "Vermögensberater" so ,wenn es um Neu/Bestandskunden geht ) , die aber im dritten Jahr des Bestehen kündbar sind mit dreimonatigen Vorablauf ,ansonsten bei Beitragserhöhungen (mehr als 5 % der einzelnen Jahresnettoprämie ) oder Schäden (..und bitte keine "inszinieren".)

Die AdVoCard ,der Rechtsschutzversicherer der DVAG, ist der Ansprechpartner bei Kündigungen der RS und hier ist genauso zu verfahren wie oben genannte Sachversicherungen !

Da auch nun jeder DVAG Kunde eine "Wunschpolice" trotz Analyse sein eignen nennt (wir sind bei Lebensvorsorgeprodukten ) muss bitte vor einer Kündigung bzw. Beitragsfreistellung (viele haben schon die Verluste genannt bei vorzeitigen Auflösen..) die aktuelle Rückkaufswertsumme erfragt werden ,denn die DVAG bzw. Aachener & Münchener weißt gerne darauf hin ,das der Fondsanteil meist gerade in den ersten Jahren nicht genug Beitragsfreie Summe aufweißt ,um den Vertrag beitragsfrei zu stellen ! Sehr perfide, denn im Umkehrschluß ist dies nicht rechtens, des weitern wird man eigentlich zum Kündigung indirekt aufgefordert !

Central Krankenversicherungen heißt das Zauberwort bei Kündigungen bei KV Voll oder Zusatztarifen ! Sie laufen regulär drei Jahre und sind zum Kalenderjahresende und nicht zum Versicherungsjahresende (jeweils mit dreimonatiger Vorlaufzeit) kündbar !

Last but not least : In 67 % der DVAG Kundenfälle ist ein Bausparer (Badenia Bausparkasse ) mit 20,- € - 40 ,-€ (VWL) hinterlegt ,der zum Ablauf des nächsten Monats oder bei einem mit regulären Bausparbeiträg analog zur BSPSumme & Inanspruchnahme von Förderung mit der Massgabe in den nächsten fünf Jahren zu bauen ,in den nächsten drei Monaten aufhebbar ist ! Meist wird der Bausparer als "Kurzläufer" verkauft und "zwischendurch" an Geld zu kommen, die Abgeltungssteuer bei nicht Inspruchnahme bzw. nicht Eigentumserwerb schlichtweg tot geschwiegen !

..und : Kündigen Sie dem Vermögensberater Ihres Vertrauen ,dem sie netterweise auf dem Analysebogen zugestimmt haben , das er sie im allen Belangen "mit"vetreten in Punkto Produkte der DVAG dies ebenso mit zu bestimmen "darf" die geschäftliche" Freundschaft mit dem Satz in der Kündigung "das sie keinerlei Rückwerbung erbitten ,weder durch Anrufe noch Besuche des DVAG Beraters und die Erlaubnis auf Grund des Analyseverfahrens komplett zurückziehen ! " auf

...und schon ist Ruhe (Verbraucherschutzgesetz )

In diesem Sinne

HG DerMakler

VersBerater  22.07.2012, 20:06

Super!! mind. 2 DH für Dich mit dieser Langfassung.

DerMakler  22.07.2012, 20:19
@VersBerater

Danke fürs Kompliment ! Deine Antwort kann sich ebenso sehen lassen !

HG DerMakler

nersd  23.07.2012, 08:40

Kleine Korrektur DerMakler, KV-Verträge dürfen einheitlich nur noch 2 Jahre Mindestvertragslaufzeit haben. Wenn sie länger sind, ist das irrelevant. Manche Gesellschaften werten ein angerissenes Jahr sogar als Komplettes. Die Central allerdings vermutlich nicht ;) Probieren würde ich es dennoch, wenn man mehr als ein Jahr und weniger als zwei da versichert ist.

Sachversicherungen kann man inzwischen auch immer, egal wie lange die Laufzeit vereinbart wurde, nach drei Jahren kündigen, da auch dort die Mindestvertragslaufzeit auf höchstens 3 Jahre einheitlich festgelegt wurde. Also nicht von den 5 Jahren Laufzeit in der Police erschrecken lassen.

DerMakler  23.07.2012, 09:35
@nersd

Hmm, danke für die Anmerkung ,aber da muss ich auch nochmal korrigieren : Da die Verträge meist vor dem Pflichtversicherungsgesetz von 2008 (Novalierung 2009 ) abgeschlossen worden sind ,gelten hierzu die unterschiedlichen Versicherungsjahre der einzelnen Unternehmen ,somit bei der Central drei Jahre zum Kalenderjahr ! ..was anderes werden die Herren auch erst einmal nicht akzeptieren !

Des weitern gibt es Übergangsregelungen der Laufzeiten, einheitlich 2 Jahre kann man da leider noch nicht sagen ,da immer noch Unterschiede zwischen Kalender / Versicherungsjahr herrschen im PKV Bereich !

..das mit den Sachversicherungen haben wir schon ausgeführt mit drei Jahren zwinker

HG DerMakler

DerMakler  21.12.2012, 08:35
@DerMakler

Danke für den Stern ! HG DerMakler

Leider schreibst Du nicht, um welche Versicherungen es sich handelt. Im allgemeinen sind hier auch Kündigungsfristen einzuhalten. Weiterhin würde ich auf einige Versicherungen, wie z.B. Privathaftpflicht nicht ganz verzichten. Also ist es ratsam, sich bei Zeiten nach einer anderen Versicherung umzuschauen und Angebote einzuholen. Heute ist es so, dass die Versicherungen ein sogenanntes Beratungsprotokoll von Dir unterschreiben lassen müssen. Findet also keine ausreichende Beratung statt, dann kannst Du Deine Unterschrift auf diesem Protokoll verweigern. MfG Renate

Deine Verträge musst Du auf jeden Fall SCHRIFTLICH kündigen. Wie "angy2001" bereits vollkommen richtig gesagt hat, findest Du die Vertragsnummern und die Adresse, an die die Kündigung geschickt werden muss auf der jeweiligen Police. Es handelt sich vermutlich um Verträge bei der Aachen Münchner, weil diese Gesellschaft sehr eng mit der DVAG verbunden ist.

Falls da Kapitalversicherungen dabei sind (sehr wahrscheinlich ist das so!), wie z.B. Lebens- oder Rentenversicherungen solltest Du zunächst den sog. "Rückkaufswert" erfragen. Bei dieser Art Versicherungen kannst Du richtig viel Geld vernichten, wenn Du sie einfach kündigst. Also frag mal lieber vorher nach, wieviel von Deinem hart verdienten, bereits eingezahlten Geld Du zurück bekommst. Im Zweifel gibt es andere Möglichkeiten (Beitragsfreistellung, Reduzierung der Versicherungssumme ...) Falls Du dazu mehr wissen möchtest, frag einfach nochmal, ich möchte an dieser Stelle den Rahmen nicht sprengen ;-)

Falls Du nicht spätestens nach zwei Wochen eine Antwort bekommst, schick die Kündigungen nochmal raus, dann aber per Einschreiben. Damit ist sichergestellt, dass sie auch ankommen.

Und schon bist Du die Verträge los - Ziel erreicht :-)

Greetings Tschak

Da ich selbst regelmäßig damit beschäftigt bin, schlechte DVAG-Verträge zukündigen, werde ich bei Dir nicht abraten ! Leider weiß ich nicht, um welche Arten von Verträgen es gibt. Egal ob Sachversicherungen oder Lebensversicherungen. Du hast nach Unterschrift eine Zeit x zum widersprechen, nach Zugang der Policen eine Zeit y um zu widerrufen und danach steht die Verträge erstmal. Danach gibts bei Sachversicherungen nur noch die Fälligkeit, zu der gekündigt werden kann oder bei Lebensversicherungen das jeweilige Monatsende mit Verlust der Monatsprämie, sofern in den Bedingungen keine Mindestlaufzeiten stehen. Das ist Gesetz und jetzt brauchst Du jemanden, der mit Dir die Verträge durchschaut, zu WANN Du da rauskommst.

Um welche Versicherungen handelt es sich denn? Denn Lebensversicherungen und Sachversicherungen haben andere Fristen und Möglichkeiten der Beendigung. Zudem ist es wichtig zu wissen, wann Sie diese Verträge abgeschlossen haben. In der Anfangszeit haben Sie noch ein Widerrufsrecht – später bleibt nur die Kündigung.

Sachversicherungen: Hier gibt es Kündigungsfristen, die Sie einhalten müssen, dann können Sie bei der Kündigung an sich nichts verkehrt machen. Geben Sie die jeweilige Vertragsnummer an, die Sie der Police entnehmen. Dort finden Sie auch die Fristen.

Lebens- und Rentenversicherungen: Sie bekommen bei einer Kündigung einer Lebensversicherung nicht Ihre eingezahlten Beiträge wieder, sondern nur einen Rückkaufswert. Dieser ist in den meisten Fällen sehr niedrig, so dass der Versicherungsnehmer mehrheitlich Verluste macht. Denken Sie daher bspw. über einen Verkauf dieser Policen bzw. eine professionelle Kündigung nach (Informationen im Internet bzw. via PN), um größere Verluste zu vermeiden.

Alls Versicherungen sind schriftlich zu kündigen. Im Internet finden Sie sicher einfache, kostenfreie Kündigungsschreiben als Muster zum Download. Es ist ratsam alle Kündigungen per Einschreiben zu versenden, damit Sie einen Nachweis haben.