Durften die Nachbarn ohne meine Einwilligung den Garagenhof 50 cm tiefer legen?

7 Antworten

Für meine Begriffe spricht nichts dagegen. Seine Abstandsfläche verändert sich dadurch wohl nicht, da diese vom natürlichen Geländeverlauf berechnet wird. Es spräche evt. nur etwas dagegen, wenn er die Fundamente deines Hauses angegraben hätte, oder dein Gelände deshalb absinkt.

la7joconde 
Fragesteller
 06.01.2017, 09:58

meine Garagenfläche  ist bei der Aktion um 50 cm tiefer gelegt worden und ist ein großer Nachteil für mich wegen des Gefälles. 

Hab ich nicht Anspruch darauf, dass mein Bauplatz so gebaut wird, wie auf dem Plan?

jerkfun  06.01.2017, 10:14
@la7joconde

Erstmal danke für Dein Kompliment.Du,das ist so hochfachlich das Du bitte einmal zum Bauamt Deiner Gemeinde gehst.So kannst Du schon einmal prüfen lassen,ob formell alles ok.ist.Wenn Du Dich in Deinen Rechten beeinträchtigt siehst,was ich nachvollziehen könnte,wenn Du.z.B.die Steigung nicht bewältigen kannst,oder immer erst streuen müsstest,oder einen Handwagen nutzt,etc.könntest Du einen Anspruch haben auf: einmalige Abgeltung,eine Geldzahlung,oder die Herstellung so,das Du keine Nutzungseinschränkung hast.Bitte,falls Du etwas rechtlich tun willst,laß einen Schlichter kommen und gehe unbedingt zuerst zum Schiedsmann.Ansonsten könntest Du wegen Anfeindung Deinen Schritt bereuen.

Wenn der Garagenhof euch allen 3 gehört, bist du dann Teil einer Wohnungseigentumsgemeinschaft?  Ansonsten verstehe ich nicht, wie so eine Regelung zu Stande kommt.? 

Seid ihr tatsächlich Eigentümer der Einfahrt zu je 1/3 kann der bauliche Zustand auch nur durch eine einvernehmliche Regelung geändert werden. 

Sollte das Ganze tatsächlich unter WEG fallen, kommt es darauf an wie eure Teilungserklärung aussieht, wer die Entscheidung für Gemeinschaftseigentum treffen darf. Vor allem da das Ganze wohl erst in der Planungsphase ist, fällt das evtl noch in die Zuständigkeit eines Bauträgers? 

Das ist ohne Deine Einwilligung passiert, evtl. auch ohne Wissen der Baubehörde.Kläre das - schnellstens-zuerst mit der Behörde , dann ggf.mit einem Anwalt.Evtl. ist die Sache noch zu retten, wenn sofortiger Baustop und Rückbau angeordnet wird., ansonsten steht Dir m.E. Schadensersatz zu.

Wer ist denn Eigentümer?

Wenn der Eigentümer dem zugestimmt hat, dann ja.

la7joconde 
Fragesteller
 06.01.2017, 09:03

ich bin der Eigentümer meiner Garage, die bei der Aktion tiefer gelegt wurde. Ich habe aber nicht zugestimmt. 

Deepdiver  06.01.2017, 09:04
@la7joconde

Dann verlange den "Rückbau" und sage denen, das es DEIN Eigentum ist und nicht ohne deine Einwilligung geändert werden darf.

Was steht in der Baugenehmigung bzw. in Verträgen?

la7joconde 
Fragesteller
 06.01.2017, 08:59

auf dem Plan ist es ebenerdig. Der Plan wurde von den Baubehörden so genehmigt.