Abstand vom Sichtschutzzaun zum Nachbarn?

2 Antworten

Also bei uns in Sachsen sind es 1,99m und zwar als direkte Grenzbebauung. Ohne Baugenemigung, und ohne den Nachbarn zu Fragen.

Wenn das Teil 1,99m hoch ist und direkt an der Grundstücksgrenze steht, ist es rechtens. Auch wenn er sein ganzes Grundstück damit abgrenzt.

Auf eurem Grundstück darf er gar nichts bauen, das darf er nicht erst betreten.

Ob es in Bayern anders ist als in Sachsen, weiß ich nicht.

burzel58 
Fragesteller
 09.11.2016, 11:17

Recht herzlichen Dank für deine Antwort

FunnysunnyFR  09.11.2016, 11:28
@burzel58

Wenn er es 47cm auf eurem Grundstück gebaut hat, muß das Teil auf jeden Fall erstmal wieder weg. Und ansonsten beim Bauamt nach den Bayrischen Gesetzen fragen. Das ist regional sehr unterschiedlich.

.... Kennt sich da jemand aus , ja das Landratsamt 🍀🐛

ingwer16  07.11.2016, 20:24

Die Vorschriften sind oft von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich

burzel58 
Fragesteller
 09.11.2016, 11:19

Herzlichen Dank für eure Antworten