Durfen meine Vermieter einfach verlangen, dass ich meine Rollladen hochziehe?

10 Antworten

Ich habe da eine ganz einfache Lösung:

Es gibt Folien die man ankleben kann , dann kommt genügend Tageslicht durch aber man ist vor Blicken geschützt.

Ich wohnte mal ebenerdig und jeder Fußgänger der vorbei ging konnte in mein Wohnzimmer schauen, da habe ich bis zur Hälfte die Folie angebracht und dann konnte keiner mehr reinschauen.

Dir kann der Vermieter bezüglich  Deines Rollos absolut nichts vorschreiben.

Ich bekomme jeden Tag mindestens einmal gesagt ich soll die Rollos hochziehen und wenn die mich nicht antreffen rufen die an und sprechen auf den AB oder wenn ich das Telefon raus ziehe stecken die mir Briefe mit ihrer Botschaft in den Briefkasten.

Du hast doch auch schon mal Anzeige erstattet, da kannst Du auch mal zum Anwalt gehen und erwirken, das solche Belästigungen aufhören, vor Allem wenn es keine rechtlichen Gründe gibt.

Schau mal hier rein, da sind einige Infos:

https://www.abmahnung.org/unterlassungsklage/

Das geht weder die Nachbarn, noch den Vermieter etwas an.

dandy100  30.09.2017, 15:12

Doch!

Es gab in der Vergangenheit eine ganze Reihe Fälle von
Kindesmißhandlungen und Entführungen - da waren auch immer die Rolläden zu und man hat den Anwohnern vorgeworfen, sich nicht darum gekümmert zu haben.

Was soll denn das, den Grund nicht nennen zu wollen? Das riecht doch direkt danach, dass da etwas Verbotenes stattfindet - ohne Erklärung würde ich das als Vermieter jedenfalls auch nicht akzeptieren

Othetaler  30.09.2017, 15:21
@dandy100

Das Hausrecht hat alleine der Mieter. Fertig.

Und eine Entführung ist sicher kein Argument. Sollte das bei hochgezogenen Rollläden auffallen, dann weißt du ja, warum die Fragestellerin sie unten haben will. Weil jeder reinsehen kann.

Bei entsprechenden Verdachtsmomenten würde da sicher die Staatsanwaltschaft aktiv.

Vielleicht dreht sie ja einfach nur Videos mit ihrer Webcam.

dandy100  30.09.2017, 15:27
@Othetaler

Bei entsprechenden Verdachtsmomenten würde da sicher die Staatsanwaltschaft aktiv. 

Diese Verdachtsmomente muss die Staatsanwalt erst mal haben! Und die bekommt sie durch aufmerksame Nachbarn.

Vielleicht dreht sie ja einfach nur Videos mit ihrer Webcam.

Aber nicht 24/7 lang

Wer ohne Angabe von Gründen bei permanent geschlossenen Rollos lebt, bei dem steht irgendwann die Polizei vor der Tür - und zwar völig zurecht und spätestens dann, muss man erklären, was das soll

albatros  01.10.2017, 13:25
@dandy100

Wer ohne Angabe von Gründen bei permanent geschlossenen Rollos lebt, bei dem steht irgendwann die Polizei vor der Tür - und zwar völig zurecht und spätestens dann, muss man erklären, was das soll

Da liegst du aber total daneben! Seit wann muss begründet werden, warum die Rollos tagsüber (bei Abwesenheit) geschlossen sind? Warum sind Rollläden überhaupt angebracht, wenn ihre Nutzung eingeschränkt wird?

Kennst du die Verfassung (Grundgesetz)? Danach ist die Wohnung gesetzlich geschützt nach dem Prinzip "Mein Heim ist meine Burg").

Geschlossene Rollläden sind  ein zulässiges normales Gebrauchsverhalten. Du wirst in keinem deutschen Gesetz etwas anderes finden.

ToxicWaste  02.10.2017, 03:42
@dandy100

Es gab mit Sicherheit auch ne Menge Kindesentführungen, bei denen das Kind mit einem Auto entführt wurde. Verbieten wir jetzt alle Autos?

In meine Wohnung kann man auch bei hochgezogenen Rolladen nicht reinschauen. Alles mit Gardinen und Lamellenvorhängen blickdicht abgeriegelt.

Bin ich jetzt für Sie verdächtig? Oder lege ich nur Wert auf meine Privatsphäre?

Natürlich dürfen dich die Vermieter oder die Nachbarn nicht zwingen, den Rollladen hoch zu ziehen. Vermutlich haben sie Angst, dass dadurch nicht richtig gelüftet wird und sich Schimmel bildet. Dies solltest du selbstverständlich vermeiden. Sonst kann ich mir keinen Grund dafür vorstellen.

Welchen Grund, warum du sie hochziehen sollst, gibt der Vermieter denn an?

julia565 
Beitragsersteller
 01.10.2017, 12:11

Ist das strafbar wenn die zu mir sagen "Wenn die Rollos nicht aufgemacht werden kommt die Kündigung"?

albatros  01.10.2017, 13:13
@julia565

Man könnte das als Nötigung betrachten. Diese unterliegt dem Strafrecht.

Zumindest ist das Belästigung.

Eine Kündigung wäre unwirksam.

Ich will meinen Vermietern aber nicht sagen, warum die Rollos zu sind es hat einen Grund.

Was soll denn das?

Sorry, aber das macht den Eindruck als würde da etwa Verbotenes stattfinden und das muss ein Vermieter natürlich nicht akzeptieren, ausserdem lockt es Einbrecher an.

Es gab in der Vergangenheit eine ganze Reihe Fälle von Kindesmißhandlungen und Entführungen - da waren auch immer die Rolläden zu

julia565 
Beitragsersteller
 30.09.2017, 15:15

Da ihr nicht wisst wo genau ich Wohne erkläre ich euch warum die Rollos zu sind. Ich habe eine Alarmanlage mit Kontakten an den Rollos, Bewegungsmeldern, Türkontakten, Glasbruchmeldern und Rauchmeldern. DAS will ich meinen Vermietern aber auch nicht sagen auch wenn ich denen Vertraue!

dandy100  30.09.2017, 15:19
@julia565

Und deshalb sitzt Du jetzt immer im Dunkeln? Gibts denn da keine andere Möglichkeit?

Sorry, aber das musst Du irgendwie ändern, sonst holt Dein Vermieter irgendwann die Polizei, weil er glaubt, dass bei Dir wer weiß was stattfindet.

Es passiert halt zuviel - genau deshalb hast Du ja wohl auch Deine Alarmanlage, also müßtest Du Deinen Vermieter verstehen

julia565 
Beitragsersteller
 30.09.2017, 15:21
@dandy100

Ich arbeite Tagsüber. Nachts ist es denen egal. Nachts wenn ich da bin sind die Rollos auf.

dandy100  30.09.2017, 15:43
@julia565

Dann erklär das doch Deinem Vermieter, wahrscheinlich hat er einfach Angst, dass das Einbrecher anzieht - und das tut es auch, insofern ist das keine so gute Idee

julia565 
Beitragsersteller
 30.09.2017, 15:50
@dandy100

Meine Vermieter geht das doch nichts an oder? Außerdem ist wenn ich die Rollos nicht zu mache die Alarmanlage Deaktiviert und lässt sich nicht Aktivieren und dann funktioniert die Weiterleitung zur Polizei nicht und dafür zahle ich viel Geld.

dandy100  30.09.2017, 16:04
@julia565

Doch, Deinen Vermieter geht es etwas an, wenn der Eindruck entsteht, dass etwas Verbotenes in Deiner Wohnung stattfindet. Ausserdem wird er keinen Wert darauf legen, dass Einbrecher angezogen werden.

Wenn Du das nicht erklären willst, machst Du Dich erst recht verdächtig, dass bei Dir etwas nicht stimmt

HoskevonBerg  30.09.2017, 19:17
@julia565

Seit wann kann ein normaler Bürger eine EMA direkt bei der Polizei aufschalten. Wer hat denn so einen Schrott installiert, das zwingend die Rollos unten sein müssen, ansonsten erfolgt keine Scharfschaltung. Die Geschichte kaufe ich dir nicht ab.

Der Vermieter hat sicher kein Recht zu verlangen das die Rollladen am Tage oben zu sein haben. Wenn aber die Wohnung dauerhaft verdunkelt ist, steht der Verdacht nahe das du was verbergen willst.

Er wird sich sorgen um die Belüftung machen und denn daraus resultierenden Folgeschäden.

Ach ja, selbst wenn er wegen der unerlaubten Begehung der Wohnung verurteilt wurde, dann sich nicht in der Höhe das er nun vorbestraft ist.

Nur damit Du vorgewarnt bist, was passieren kann, wenn Du Dich weiterhin so vor Blicken und Infos nach draußen hin abschottest:

Eine anlassfreie Besichtigung durch den Vermieter wird im Abstand von 1-2 Jahren als zulässig gesehen, zumeist unabhängig von einer Besichtigungsklausel, um allgemein den Zustand der Wohnung zu kontrollieren (LG Berlin MM 2004, 125).

julia565 
Beitragsersteller
 30.09.2017, 15:34

Ich kenne mich aus, danke. Meine Vermieter standen schon unangemeldet in meiner Wohnung (Zweitschlüssel den sie mir verheimlicht hatten obwohl wir bei Einzug abgesprochen hatten es bleibt kein weiterer Schlüssel bei den Vermietern) seit dem sind die Vorbestraft.

johnnymcmuff  30.09.2017, 17:50
@julia565

seit dem sind die Vorbestraft.

Anzeige wegen Hausfriedensbruch ja, aber vorbestraft?

albatros  01.10.2017, 13:12
@johnnymcmuff

Hausfriedensbruch ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe oder sogar Haft geahndet werden.