Polizeiliches Recht - Verkehrskontrolle?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Der Polizist darf in das Handschuhfach gucken 60%
Der Polizist darf nicht in das Handschuhfach gucken 40%

8 Antworten

Im Rahmen einer normalen Verkehrskontrolle hat die Polizei kein Recht, Alkohol- oder Drogentests durchzuführen und auch die Durchsuchung des Fahrzeuges oder von Gepäckstücken ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Erlaubt ist das nur bei einem konkreten Anfangsverdacht, für den Hürden aber ziemlich hoch liegen. "Arbeitserfahrung" oder "gesehen, das irgendwas ins Handschuhfach gelegt wurde" reicht definitiv nicht aus.

Verweigert man einen Alkohol- oder Drogentest und wird zur Blutabnahme zur Wache mitgenommen, brauchte es bis vor kurzem noch defintiv einen richterlichen Beschluss. Soweit ich das mitgekriegt habe, hat die GroKo aber neulich diese Bestimmung gelockert.

Im Prinzip gilt dasselbe für eine Durchsuchung. In jedem Fall hat man dann aber das Recht, sich den Dientsausweis zeigen zu lassen und die Dienstnummer des Polizeibeamten zu notieren sowie auf einem Protokoll zu bestehen, in dem die gesetzliche Grundlage genannt wird, aufgrund derer der Polizist die Blutentnahme angeordnet bzw. die Durchsuchung durchgeführt hat.

Dieses Protokoll ist dann die Grundlage, sich gegen den Beamten zu beschweren, wenn nichts dabei rausgekommen ist. Würde mir sowas passieren, würde ich es drauf ankommen lassen, unabhängig von einer Beschwerde, denn insbesondere eine zu unrecht angeordnete Blutprobe kostet Geld, dass die der Staat bezahlen muss und das macht der Polizist nicht oft, dann hat er dienstliche Nachteiel zu befürchten.

Oft ist es auch so, dass wenn man den genannten Maßnahmen nicht zustimmt und gleich erwähnt, dass man auf einem Protokoll besteht und an sonsten nett und höflich bleibt, man weiterfahren darf.

Im Prinzip gilt dasselbe für eine Durchsuchung. In jedem Fall hat man dann aber das Recht, sich den Dientsausweis zeigen zu lassen und die Dienstnummer des Polizeibeamten zu notieren

Dienstnummer? Was ist das?

sowie auf einem Protokoll zu bestehen, in dem die gesetzliche Grundlage genannt wird, aufgrund derer der Polizist die Blutentnahme angeordnet bzw. die Durchsuchung durchgeführt hat.

Warum darauf bestehen? Es wird auf jeden Fall ein Protokoll zur Blutentnahme gefertigt. Die gesetzliche Grundlage ist in jedem Fall der § 81 a StPO.

Dürfen die dann auf Verdacht in das Handschuhfach gucken oder

Wenn sie einen Verdacht haben, dann dürfen sie das. Je nach Kontrollort dürfen sie es sogar ohne konkreten Verdacht

ist das immer noch so das sie einen Durchsuchungsbefehl dafür benötigen?

Dass immer noch der Blödsinn des Durchsuchungsbeschlusses geglaubt wird. Die Polizeikontrolle richtet sich immer nach Polizeirecht, dort sind die Eingriffsschwellen niedriger als nach der StPO, eines Durchsuchungsbeschlusses zur Durchsuchung von Personen oder Sachen bedarf es deshalb nicht, das Polizeirecht kennt ihn dazu noch nicht einmal.

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Der Polizist darf in das Handschuhfach gucken

Immer wenn sie einen begründeten Verdacht haben dürfen sie kontrollieren. Etwas im Handschuhfach zu "verstecken" hat ihren Verdacht erregt. Immer wenn bei einer Kontrolle etwas hecktisch gemacht wird. Es hätten ja Drogen sein können.

Generell wird jede Person kontrolliert, die in Auto sitzt.
Auch bei einem Verdacht darf das Auto durchsucht werden, dieser Verdacht wird verstärkt durch Cannabis Geruch, einer der Insassen erweiterte Pupillen hat oder auch beobachtet wurde, wie was versteckt wurde.

Da du das Handschuhfach selbst geöffnet und geleert hast, hast du ihm die Genehmigung erteilt zur Durchsuchung.

Und wenn jemand was wegsteckt während einer Kontrolle, ist das halt auffällig und man erweckt den Verdacht, man hätte was dabei.

Daher, es hat alles seine Richtigkeit, wenn man auffällig ist, wird man halt kontrolliert.

Also wenn ich es nicht auf mache darf er nicht rein gucken?

@Minotaur1999

bei begründetem Verdacht auch ohne deine Zustimmung.

Genau...da der Polizist einen Verdacht hatte, darf er da rein gucken. Er hat den Grund ja angegebe. Wenn man nichts zu verbergen hat, ist doch alles okay. Ich weiß, auf was du hinaus willst, es ist weder eine Schikane noch ist es ein Missbrauch der Befugnisse. Man muss jederzeit mit solchen Kontrollen rechnen.

Der Polizist darf in das Handschuhfach gucken

wenn sie z.B. nach Personen fahnden oder anderen strafbaren Handlungen sind viele Sachen erlaubt. Ich frag mich worüber du dich aufregst da du ja nichts zu befürchten hattest ?
Es hätte ja sein können dass ihr irgend was versteckst dann hätten sie ein Beweismittel gehabt

Mir ist das eben noch nie passiert das die mich so kontrolliert haben, in diesem ausmaß. Netter könnten die auf jeden Fall sein.

@Minotaur1999

das ist wiederum ne andere Geschichte