Durchlauferhitzer,Strom zeitweise knistern hörbar- muss der vermieter tätig werden?

4 Antworten

Ergänzung: Nach den geltenden BVG-Unfallverhütungsvorschriften sind "ortsfeste elektrische" Betriebsmittel alle 4 Jahre durch eine "Elektrofachkraft" zu prüfen. Nach VDE gehören Bäder/Duschen jedoch zu "Räumen und Anlagen besonderer Art" und da ist eine JÄHRLICHE Inspektion vorgeschrieben.

Teil das Deinem Vermieter schriftlich mit.

Das Knistern kann von der Wärmeausdehnung kommen, es könnten aber auch elektrische Funken an einer korrodierten Kontaktstelle sein.

Also sollte das Teil inspiziert werden, wenn man das Geräusch nicht eindeutig klassifizieren kann. Wenn schon die Halteschraube so vergammelt ist, daß man sie nicht gelöst bekommt könnten die Anschlußschrauben für die Elektrik ähnlich gammelig aussehen, im feuchten Bad sowieso. Und dann könnte es funken.

PVC brennt übrigens gut und entwickelt giftige chlorhaltige Dämpfe.

Ich würde das Geld in eine Inspektion durch einen Elektriker investieren.

Es war gestern ein Knistern zuhören (seitdem nicht mehr), welches ich auf den Strom zurückführen kann.

Das Knistern wurde hundertprozentig nicht durch den Strom verursacht, sondern durch die Wärmedehnung der Rohre und des Wasserbehälters im Inneren des Durchlauferhitzers.

nein, kannst du nichts machen

oder du holst einen gutachter, für dein geld