Zugang zum Sicherungskasten.

7 Antworten

Der Vermieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Mieter jederzeit Strom haben. Aus diesem Grunde muss der Sicherungskasten allgemein zugänglich sein, damit im Falle eines Ausfalls Versicherung diese erneuert werden kann.

Diese allgemeine Zugänglichkeit bedeutet jedoch nicht, dass jeder Mieter einen Schlüssel dafür hat. Es genügt beispielsweise, wenn der Hausmeister dafür einen Schlüssel hat und dieser rund um die Uhr zu erreichen ist. Das bedeutet konkret, dass der Hausmeister auch nachts und am Wochenende für sie erreichbar sein muss, damit er ihnen den Sicherungsgebers aufschließen kann. Ist das nicht gegeben, können sie nur gegen den Vermieter diesbezüglich klagen.

Der Eigentümer hat das Recht, den Kasten zu verschließen, um Missbrauch und Gefahren abzuwehren.

Im Notfall (Wochenende) ganz schön blöd. (Stelle mir vor, die Suppe steht auf dem E-Herd und kurz bevor sie kocht springt eine Sicherung raus.) Dann wird es eben nichts mit der Suppe.

Es gibt normalerweise in einer Wohnung nicht viel, was so installiert ist, dass man sich nicht selbst helfen kann. E-Herd ist so ein Fall. Eventuell auch ein fest eingebauter Kühlschrank.

Da es meist nicht nur eine Sicherung gibt, kann man sich bei Steckdosen behelfen, in dem man da anschließt, wo noch Strom drauf ist. Licht kann man ebenfalls durch Leuchten ersetzen, die an einer noch funktionierenden Steckdose angeschlossen werden usw.

Somit sehe ich 3 Möglichkeiten: 1. Euch springen in nächster Zeit so oft Sicherungen raus, dass ihr damit Eurem Vermieter und der HV auf die Nerven geht. GEFÄHRLICH!!! 2. Ihr überzeugt den Vermieter oder die HV davon, dass sie Euch einen Schlüssel in einem verschlossenen Umschlag geben, den ihr nur öffnen dürft, wenn wirklich ein Notfall ist. 3. Beschafft Euch die Verlängerungskabel, Mehfachsteckdosen, Steckdosenleuchten, Campingkochplatten, die ihr braucht, um im Notfall auch mal ein Wochenende überbrücken zu können.

Zu den Sicherungen seiner Wohnung muss der Mieter jederzeit Zugang haben, ansonsten ist er in seinem Besitz gestört und darf die Miete mindern. Was die Zähler betrifft, ist die Rechtsprechung konträr. Einerseits hat er keinen Zugangsanspruch, andererseits darf sogar bei Nichtzugang die Miete gemindert werden.

Sofern eine Sicherung nicht rausspringt, muss ein Mieter nicht an den Sicherungskasten. Um eine Lampe anzubringen, muss eine Sicherung nicht raus, dafür gibt es ja einen Lichtschalter...

Der Vermieter darf den Sicherungskasten verschließen und somit vor Mißbrauch sachützen.

Ich verstehe Ihre Situation, aber wenn der Vermieter nicht mitspielt, können Sie nichts dagegen machen.