Dürfte ich mich nackt an ein Fenster im Haus stellen sodass die Leute draußen mich sehen können?

7 Antworten

Hallo SuizidNow,

nein, Erregung öffentlichen Ärgernisses ist es definitiv nicht. Dazu gehört nämlich vor allem eine sexuelle Handlung. Reine Nacktheit ist daher niemals Erregung öffentlichen Ärgernisses.

LG Sascha

Dich in Deiner Wohnung nackt so hinzustellen, dass andere Dich sehen können ist erst einmal Dein gutes Recht. Das gilt solange wie Du keine sexuellen Spielchen mit Deinem Geschlechtsteil machst und damit versuchst Aufmerksamkeit auf Dich zu lenken. Erst dann wäre es eine Erregung öffentlichen Ärgernisses, vorher nicht.

Kinder interessieren sich kaum für den nackten Körper einer fremden Person. Sie nehmen das als normal wahr. Es kann aber sein, dass deren Eltern es nicht wollen, dass diese Kinder eine nackte Person sehen. Schaden tut es den Kindern auf keinen Fall.

Also Erregen öffentlichen Ärgernisses kann es natürlich nicht sein. was soll reine Nacktheit mit Sex zu tun haben?

Und was soll der Zusatz mit den Kindern.

Nacktheit ist ja auch nichts schlimmes für Kinder - eher natürlich

Nein Erregung öffentlichen ärgernisses ist das nicht, aber wahrscheinlich wird sich dann ein netter Onkel Doktor mit dir unterhalten wollen und unter Umständen darfst du dann auch für ein paar Tage in einer öffentlichen Einrichtung übernachten!!

Was für ein Unsinn!

In der eigenen Wohnung darf man solange man will nackt sein. Eine Erregung öffentlichen Ärgernisses wäre es höchstens dann, wenn Du provikante Nacktspielchen mit Deinem Geschlechtsteil machen würdest, um damit Aufmerksamkeit zu erregen. Ein "netter Onkel Doktor" wird sich wegen Deiner Nacktheit nicht für Dich interessieren und in einer öffentlichen Einrichtung wirst Du nie deswegen übernachten müssen.

@wolfgang001

So wie ich die Frage verstehe möchte sich die Person Nackt vor dem Fenster den vorübergehenden Leuten präsentieren und da sieht die Sache denke ich schon etwas anderes aus!!

Vorausgesetzt natürlich dass dies nicht in einem rotlichtmilieu stattfindet!!

@SD007

Es kommt allein darauf an, ob es sich um sexuelle Praktiken handelt oder nicht. Einfach nur sich nackt zu präsentieren und so die Vorübergehenden zu grüßen, das reicht nicht aus, um juristisch "öffentliche Erregung" zu erzeugen. Da wird wahrscheinlich nur freundlich zurückgegrüßt.

@wolfgang001

Na okay wenn du meinst scheinst ja ziemlich viel Erfahrung zu haben!!!

@SD007

Schön, dass wir nun einer Meinung sind! Danke für das Kompliment!

Psychologisch betrachtet - sich mit dem Gedanken zu beschäftigen sich unbedingt nackt anderen Menschen präsentieren zu wollen und ausführt, das gilt als unübliche (exhibitionistische) Handlung. Nackt in der Wohnung ja, aber im natürlichen Handlungsablauf, beabsichtigt nackt zu zeigen ist eine provozierende Handlung. Das wird abgesehen von "bitte einschränken" kaum geahndet, jedoch sexuelle Handlungen dabei wird als Erregung öffentl. Ärgernisses geahndet. Das hat auch schließlich nix mit "nackt" im allgemeinen zu tun. Ich FKK'ler (naturist) befasse mich überhaupt nicht mit dem Gedanken ob mich jemand nackt sieht oder nicht, erst recht nicht das mich jemand nackt sehen soll. Ich hab Spaß am nackt sein, fühle mich so sehr wohl, befreiend, entspannend und nix anderes, wie zb "Ey guck dir meinen Penis an, "

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung