Ab wann ist es erregen öffentlichen Ärgernisses?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Also auch Überwachungs Kameras?

Das "absichtlich oder wissentlich" im Gesetz ist der Knackpunkt.

Wenn du es wissentlich vor einer Kamera machst oder am Bezahlautomaten, wo mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit jemand auftaucht, der sich ggf. darüber ärgert, dann hast du ein Problem.

Wenn es jemand sieht aber sich niemand ärgert, hast du kein Problem.

Und wenn du nicht weißt, dass du im Blickfeld einer Kamera oder Zuschauers bist, fehlt es halt am benötigten Wissen, also kein Problem.

Sprich, Parkhäuser sind videoüberwacht. Das weiß man, denn es ist ausgeschildert.

Wenn du aber z.B. auf einer romantischen Waldlichtung bist, und weißt nicht, dass da eine Wildtierkamera ist, dann nicht.

Und wenn dann jemand mitten durch den Wald stolpert und euch heimlich beobachtet, kann er sich hinterher nicht drüber ärgern.

Und wenn er sich ohnehin nicht ärgert, ein Video macht, und das dann abends seinem Polizisten-Kumpel zeigt, darf der sich dann ruhig ärgern bis er blau anläuft. Interessiert keinen Schwanz. ^^

Problematisch wird es, wenn ihr erwischt werdet und derjenige macht seinem Ärger Luft, sodass ihr es dann definitiv wisst. Dann muss man aufhören, sonst macht man sich strafbar.

Und: Sex in Gotteshäusern (also Kirche, nicht Puff) ist absolut verboten, ebenso auf Friedhöfen. Ansonsten kommt es eben drauf an ...

RunningBlood 
Fragesteller
 28.10.2020, 07:10

Danke, das hilft mir :)

§ 183 a: Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

§ 183 (1): Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

RunningBlood 
Fragesteller
 27.10.2020, 09:35

Also auch Überwachungs Kameras?

Jo3591  27.10.2020, 09:36
@RunningBlood

Das wäre im Einzelfall zu klären.

KittyCat2909  27.10.2020, 09:41
@RunningBlood

Wenn du andere heimlich bespannst, ist dies Nötigung- du selbst nimmst keine sexuelle Sachen an dir vor, bist damit nicht aktiv derjenige der ein öffentliches Ärgernis macht.

NImmst du selbst sexuelle Handlungen an dir vor und wirst dabei ertappt, dan ist es allerdings erregen öffentliches Ärgernis.

Walya  27.10.2020, 10:46

Es braucht aber einen Kläger dazu.

Jo3591  27.10.2020, 10:51
@Walya

Da hast Du völlig Recht, das Delikt wird nur auf Antrag verfolgt.

Du solltest untgerscheiden wer was macht.

Spannst du, ist es Nötigung.

Aber alles, was du selbst machst in Bezug auf Sex- oder Sexualität (nackt sein ect) ist sexuelle Nötigung, wenn sich andere dadurch ernstlich verletzt fühlen.

Worum geht es genau? Geht es um in der Nase bohren oder worum? Nur dass "jemand etwas sieht" reicht nicht, irgend etwas sieht man schließlich immer, außer im Schlaf.

Sobald sich eine Person in der öffentlichkeit über dich ärgert

Libertinaerer  27.10.2020, 23:47

Falsch.