Dürfen Zivilangestellte bei der Bundeswehr Soldaten Befehle erteilen?

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Nein, Zivilisten können niemals militärische Vorgesetzte sein und haben daher nach dem Soldatengesetz keine Befehlsbefugnis.

Halle ausfegen wäre nochmal ein spezieller Fall, denn da könnte man sogar bei einem militärischen Vorgesetzten fragen, ob der Befehl überhaupt rechtmäßig ist.

Bei einem Zivilisten stellt sich zusätzlich die Frage, wer für die Halle zuständig ist und ob der Zivilist sich evtl. nur vor der Arbeit drücken will.

Nein, aber nicht jeder Arbeitsauftrag ist gleich einem Befehl.

Einen militärischen "Befehl" kann der zivile BW-Mitarbeiter gegenüber einem Soldaten nicht aussprechen. Sehr wohl kann er aber weisungsbefugt sein, wie das in einem normalen Arbeitsverhältnis auch der Fall wäre. Nur das hier die ihm Untergebenen "zufällig" Soldaten sind. Also militärischer Befhl nein, Weisungsbefugnis (je nach Dienststelle) ja. Was u. U. dann aber aufs Gleiche rauskommt. Es ist halt kein Befehl, sondern eine Arbeitsanweisung. Wenn der Soldat dieser nicht nachkommt wird es vermutlich(?), analog der zivilen Arbeitsverhältnisse, eine Art Abmahnung geben können.

Ein Zivilist kann einem Soldaten NIEMALS einen Befehl erteilen.

Er kann aber sehr wohl weisungsbefugt sein. Man sollte also klären, ob der Zivilist nicht vielleicht doch etwas zu sagen hat.

Sich rumschubsen lassen muss man allerdings auch hier nicht. Nach wie vor gilt: Dient die Weisung einem dienstlichen Zweck? Wenn nicht: Sich offiziell beschweren.

Auch als Soldat muss man sich nicht alles gefallen lassen.

Nein, es dürfen weder Zivilangestellte Soldaten Befehle erteilen und Soldaten auch nicht Zivilangestellten. Allerdings darf ein Vorgesetzter, der zufällig Zivilist ist, durchaus einem ihm untergebenen, der zufällig Soldat ist, durchaus Arbeitsanweisungen erteilen.