Verhaftung durch Bundeswehrsoldaten?

11 Antworten

Bundeswehrangehörige haben im Frieden und außerhalb von militärischen Sicherheitsbereichen/mil. Anlagen nicht mehr (aber auch nicht weniger) Rechte als jedermann.

Das ist auch schon der Name: "Jedermann"-Pargraph: § 127 StPO.

Ja, aber nur im Rahmen des Festnahmerechts, was jeder Bürger hat. Mit dem Soldat sein hat das nichts zu tun.

Das darf und muss jeder mündige Bürger!

Nein, das muss man nicht.

jeder mensch darf einen anderen menschen festnehmen/ aufhalten, bis die polizei kommt. auch BW-soldaten.

nein dürfen sie nicht