Dürfen Zeugen nach der Zeugenaussage gleich gehen?

10 Antworten

Sofern du NUR Zeuge bist und nicht auch noch Opfer, kannst du gehen, sobald du als Zeuge entlassen ist! "Entlassen" bist du dann, wenn weder Staatsanwalt, Nebenkläger, Richter sowie Verteidiger des/der Angeklagten weitere Fragen an dich hat! Danach lässt man sich dann auf seiner Vorladung die Entlassungszeit vermerken und geht zur Gerichtskasse um sich die Fahrtkosten/Verdienstausfall erstatten zu lassen.

Der Richter wird dir sagen ob du entlassen bist oder noch bleiben sollst falls noch Fragen auftauchen. Bei den Verfahren wo ich aussagen musste war zwischen meiner Aussage und ende der Verhandlung nur ein paar Minuten. Die Zeit zwischen Verhandlungsbeginn und meiner Aussage war länger. Aber so wie im TV ist das nicht das die da ewig lämüntieren, unterbrechen weil neue Beweise aufgetaucht sind usw. War einmal bei einer Verhandlung wegen Totschlag dabei (nur als Zuschauer) und selbst di hat grad mal 20-30 Minuten gedauert.

Richter Hold hat mit der Realität nicht viel zu tun :-D

Normalerweise darfst Du gleich gehen, es sei denn der Richter sagt Dir, dass Du evtl. für weitere Fragen nochmal gebraucht wirst.

Wenn es eine nicht-öffentliche Verhandlung ist, MUSST du sogar nach deiner Aussage gehen. Ansonsten musst du einfach den Richter fragen.

wenn der Richter sagt: "Der Zeuge ist entlassen." dann kannst du gehen - sonst nicht.