Dürfen Eltern den Drogentest verweigern?

5 Antworten

Auch andere Maßnahmen - Festnahme, Durchsuchung, Platzverweis etc. - stehen nicht unter dem "mütterlichen Vorbehalt". Es müssen nur die "Zulässigkeitsvoraussetzungen" der jeweiligen "Eingriffsbefugnis" beachtet werden. Diese sind in der Strafprozessordnung (StPO) nachzulesen. Dann kann (!) im Nachhinein (!) die Benachrichtigung der Angehörigen erforderlich sein.

Nein, die müssen nicht um Erlaubnis fragen. Wenn es ein Pinkeltest ist, muß niemand gefragt werden, weil der kein Risiko für Dich mit sich bringt. Du mußt da allerdings nicht mitspielen. Ein Drogentest, der durch einen Richter angeordnet wird, der wird per Bluttest durchgeführt. Aber da ordnet eben ein Richter an. Und dann ist die Zustimmung der Eltern auch nicht erforderlich.

Und was die Kosten angeht, wird der Beschuldigte im Regelfall nie zur Kostentragung herangezogen. Egal, wie das Ergebnis ist.

Alter spielt keine Rolle? Ist es nicht auch ein Unterschied, unter welchen Umständen eine solche Kontrolle stattfinden soll? Es kann ja in einer Disco sein, im Straßenverkehr, in einer Schule ...

Ist BTM immer eine Straftat? Ich bin ja kein PVB, aber kann es nicht auch in den Bereich der OWI fallen? Ein Straftatbestand nach STPO stellt doch andere Bedingungen und berechtigt zu anderen Maßnahmen, oder irre ich mich da? Ein 16jähriger auf einem Roller im Straßenverkehr (und Verd. a. BTM) ist doch was anderes als ein 15jähriger unerlaubt in einer Disco (und Verd. a. BTM), oder nicht?

Grundsätzlich könnte man aber ja - bei bestehendem Sachverhalt und berechtigten Verdacht - richterlich sogar eine Wohnungsdurchsuchung anordnen (lassen). Und angenommen, die Familie macht hinsichtlich Konsum und Handel gemeinsame Sache .... oder Mama ahnt zumindest was und räumt mal schnell die Sachen weg ... da würde es keinen Sinn machen, um Erlaubnis zu bitten bzw. gar vorzuwarnen.

Gruß S.

@Sirius66

Über OWI geht nur das Fahren unter (leichtem) Drogeneinfluß. Ansonsten ist Besitz, Erwerb etc. IMMER eine Straftat.

Und natürlich ist es ein Unterschied, ob man vor einer Disco oder im Straßenverkehr unter Drogen steht. Im ersteren Fall ist das völlig belanglos, im zweiten Fall wärs der Verdacht auf Ordnungswidrigkeit / Straftat und dann wird ne Blutprobe angeordnet.

Zu einem Pinkeltest ist niemand verpflichtet und das Verweigern führt nicht zu einem Nachteil. Auch wenn einem die Polizei immer was anderes weismachen will.

Bist Du unter 18 ? Dann kann es gut sein, dass Deine Eltern entscheiden dürfen.

Du bist auch nicht verpflichtet bei der Polizei einen Drogentest zu machen, wenn keine richterliche Anortnung vorliegt. Hier geht es um Grundrechte, nur durch richterlicher Entscheidung darf in Grundrechte eingegriffen werden.

Du solltest Dir mal überlegen, ob ein Test wirdlich NEGATIV ist, wenn Du als Drogenkonsument bei der Polizei registriert bist und künftig deshalb regelmäßig kontrollert und verdächtigt wirst.

Siehst Du darin nicht uch den Test zu verweigern?

Wenn es um eine Straftat geht, müssen die Eltern gar nichts entscheiden. Wenn er jemanden umbringen würde, müßten die Eltern auch nichts zustimmen. Er würde einfach verhaftet und notwändige medizinische Untersuchungen würden richterlich angeordnet. Eltern Minderjähriger werden informniert, aber gleichzeitig immer auch das Jugendamt.

@Akka2323

Was hat das mit der Fragestellung zu tun?

machen mußt Du mit der Polizei garnichts, nur auf richterliche Anordnung

naja wenn du noch minder jährig bist...denke ich das deine Eltern mindestens informiert werden müssen...kommt drauf an in welcher Lage du dich befindest