Dürfen Beamte von Privatpersonen Geschenke annehmen?

7 Antworten

Hallo,

als Beamten ist es mir sogar erlaubt, stellenweise am zwischenmenschlichen Leben Teil zu nehmen, und andere zu beschenken, oder mich beschenken zu lassen.

Schwierig würde es lediglich, wenn solche Geschenke im Zusammenhang mit meiner dienstlichen Tätigkeit stünden.

Wenn das im Zusammenhang mit der Dienstausübung steht, also wenn er das bekommt, weil er Beamter ist, kann dies als Vorteilsannahme bzw. Bestechlichkeit strafbar sein.

Wenn ein Beamter jedoch beispielsweise rein privat ein Geburtstagsgeschenk von seiner Familie erhält, ist das natürlich kein Problem. Das darf er dann annehmen.

Es kommt also immer ein wenig auf den konkreten Fall an. Beachte dazu unter anderem § 331 StGB (Vorteilsannahme)

(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]

und § 332 StGB (Bestechlichkeit)

(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.
[...]

Grundsätzlich gilt, dass sie lediglich Gegenstände von geringfügigem Wert annehmen dürfen. Ein Kugelschreiber oder Kalender geht in Ordnung. Auch gibt es die Grenze von 10 Euro Sachwert pro Jahr und Schenkenden. Alles andere muss von oberen Dienstherren genehmigt werden.

Bargeld oder Gutscheine sind absolut tabu.

Im privaten Bereich schon.

Nur wenn es im dienstlichen Bereich ist, dann muss in der Regel der Dienstvorgesetzte zustimmen, meistens geben die Länder durch Verwaltungsvorschriften oder Richtlinien so die grobe Richtung an, was angenommen werden darf und was nicht.

Jedoch sollte man da auf Nummer sichergehen und in der Behörde nachfragen, sonst könnte es in einem Diziplinar- oder sogar Strafverfahren enden.

Natürlich. Oder meinst du, ihre Familien und Freunde dürften ihnen zu Weihnachten oder zum Geburtstag nichts schenken?

Woher ich das weiß:Recherche
OdessaLO 
Fragesteller
 04.07.2019, 23:47

Sind sie innerhalb der Familie oder unter Freunden auch Beamte?

ronnyarmin  04.07.2019, 23:49
@OdessaLO

Aber ja. Den Beamtenstatus legt man im Privatleben nicht ab. Wie sollte das auch gehen?

OdessaLO 
Fragesteller
 04.07.2019, 23:50
@ronnyarmin

Alles klar. Ich stelle die Frage morgen noch mal, wenn weniger Trolle unterwegs sind. Achte auf die gewählten Themen.

ronnyarmin  04.07.2019, 23:52
@OdessaLO

Dann stelle die Frage bitte so, dass sie nicht als Trollfrage eingeordnet wird.

OdessaLO 
Fragesteller
 04.07.2019, 23:53
@ronnyarmin

Meistens geht man ja immer von sich selbst aus.

ronnyarmin  04.07.2019, 23:55
@OdessaLO

Meistens immer :-)

Denke einfach über die Antworten nach, die du nicht nur von mir bekommen hast. Und dann formuliere die Frage so, dass du das schreibst, was du erfragen möchtest.