Dürfen Beamte Petitionen unterstützen?

6 Antworten

2. Wahrnehmung des Petitionsrechts aus Art. 17 GG durch Beamte 2.1.
Schutzbereich des Art. 17 GG Das Petitionsrecht aus Art. 17 GG gewährleistet jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Träger des Grundrechts ist „jedermann“, das heißt jede natürliche Person.1 Damit sind auch Beamte grundrechtsberechtigt nach Art. 17 GG.2 Soweit ein Beamter eine Petition jedoch in amtlicher Eigenschaft erstellt und einreicht, so ist der Schutzbereich des Art. 17 GG nur dann eröffnet, wenn die öffentliche Körperschaft, der der Beamte angehört, auch Träger von Grundrechten sein kann. Dies betrifft etwa Universitäten und Fakultäten.3 In diesem Zusammenhang ist auch die Aussage in der Literatur, dass ein Beamter das Petitionsrecht nur außerdienstlich ausüben dürfe4 , zu verstehen. Diese Aussage bezieht sich nicht auf den Inhalt einer Petition, sondern lediglich auf die Frage, ob ein Beamter vom Petitionsrecht in amtlicher Eigenschaft oder als Privatperson Gebrauch machen möchte.
https://www.bundestag.de/resource/blob/529460/8ac071f88abc4e59a440c6155febee21/WD-3-148-17-pdf-data.pdf
Woher ich das weiß:Recherche
scooogy 
Fragesteller
 24.05.2019, 08:31

Danke, klingt schon mal sehr aufschlussreich. Konkret will ich eine Petition für digitale Nummernschilder durchsetzen, damit Strafverfolgung im Straßenverkehr leichter wird, gerade angesichts Schaulustiger auf Autobahnen. Dafür will ich die Bundespolizisten als Unterstützer gewinnen, gerade die leiden unter diesen Umständen.

jemand53685  24.05.2019, 08:36
@scooogy

Meine Stimme hast du für die Petition! :)

atzef  24.05.2019, 08:36
@scooogy

Wie könnte man denn mit einem digitalen Nummernschild die Strafverfolgung im Verkehr erleichtern?

AlexChristo  24.05.2019, 08:40
@scooogy

digitale Nummernschilder? Wofür? Normale Nummernschilder + Bilderkennung reicht vollkommen.

So weit ich weiß dürfen Beamte nichts tun, was der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung widerspricht, und sie dürfen nicht demonstrieren. Gegen Petitionen dürfte eigentlich keiner was haben, wenn sie den obigen Punkt erfüllen.

Teifi  24.05.2019, 08:20

Beamte dürfen demonstrieren. Sie dürfen nicht streiken.

dasadi  24.05.2019, 08:21
@Teifi

Hast Recht, das meinte ich eigentlich auch.

DerJoergi  24.05.2019, 08:22

Doch, doch, Beamte dürfen auch demonstrieren- nicht verwechseln mit einem Streik.

Lorimara  24.05.2019, 14:59

Art. 17a GG – Mögliche Einschränkung des Petitionsrechtes (Beamte müssen in Dienstsachen den Dienstweg einhalten; eingeschränktes Petitionsrecht für Wehr- und Ersatzdienstleistende)

Man steht hier in einem Spannungsfeld. Wie hier schon steht, darf ein Beamter in seiner Freizeit erst mal, wie jeder andere Bürger, tun und lassen, was er will.

Das bedeutet aber auch, dass er mit den Konsequenzen zu leben hat. Es ist relativ einfach: Ein Beamter hat eine gewisse Neutralitätspflicht. Wenn er über die Strenge schlägt, kann es sein, dass er als Beamter auch entlassen wird. Die Hürden sind zwar bewusst hoch, aber an verfassungsfeindlichen Petitionen mitzuwirken, kann durchaus ein Stolperstein sein.

Ja.

Das dürfen sie. Beamte haben zwar eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat, die beschneidet aber nicht ihre Grundrechte.

Ganz allgemein dürfen sie dies selbstverständlich, problematisch wäre es höchstens, wenn es um Sachverhalte ginge, die der demokratischen Grundordnung widersprechen würden.