Dürfen Behördenmitarbeiter Geschenke annehmen?

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Die Sache ist recht eindeutig geregelt:

"§ 42 Beamtenstatusgesetz Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

(1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn."

Das heißt, du fragst, ob du etwas schenken darfst (, wenn du es eh gerade dabei hast). Man kann dann entscheiden, ob dieses Geschenk angenommen werden darf. Ich denke, das sollte so kein Problem darstellen. Bei so unproblematischen Dingen wie Pralinen oder Blumen sollte das funktionieren. Wenn du aber eine Topfpflanze schenkst, ... ;-)

gegrüßt!

Kommt auf die Behörde an. Städte und Gemeinden haben meist Richtlinien über den Umgang mit Geschenken.

Bis zu einem Betrag von zehn oder 15 Euro darf der Annehmende es behalten. Geschenke bis ca. 63 Euro müssen abgeliefert werden und am Jahresende oder nach einem Zeitraum X wird entschieden was damit passiert. In der Regel müssen aber alle Geschenke in eine Liste eingetragen werden.

Wobei das Regeln sind, die die Behörde aufgestellt hat und die nicht für Dich gelten.

Schenken ist immer erlaubt, und wenn die Pralinen per Post kommen oder anschließend auf dem Tisch liegen, kann man sich ja nicht wehren.

Ja. Normalerweise muss das dann schriftlich in der Abteilung mitgeteilt werden, in der Praxis wird ne Schachtel Schokolade einfach irgendwohingestellt und jeder darf sich dran bedienen.

Wenn das jetzt allerfings luxusschokolade ist die ~ 25-100 Euro kostet, sieht sproblematischer aus.

Wenns n Milka-Herz ist kannst du das ruhig machen

Da es ja "nachher" kommt kannst ja genauso sagen: "Wir trinken auf das erreichte" Das wird die Person dann eher ablehnen als wenn du sagst: "Auf den Erfolg geb ich eine Süßigkeit aus."

Üblicherweise stellt die Person das in die Abteilung, nicht nur weil mehrere daran beteiligt waren, sondern weil das ein möglicher Weg ist eben diese "Bestechung" zu umgehen.

Also: "Wir haben jmd. erfolgreich ...was auch immer. Dieser bedankte sich, Frau Müller greifen Sie zu ist für die Abteilung"

In Lebensmittelläden (also nicht auf dem Amt) mußt du sogar den Bon dazu legen - zum Geschenk ;-)

Nein, ist es leider nicht. Das kann als Bestechung gesehen werden und für die Mitarbeiterin der Behörde zu disziplinarischen Konsequenzen führen.

Auch wenn es nett gemeint ist kann der Schuss sehr schnell nach hinten losgehen. Vor allem wenn ein missgünstiger Kollege der Behörde durch einen blöden Zufall Wind davon bekommt.

aber ne kleine Süßigkeit im Wert von 3 - 4 € was soll daran soo "schlimm" sein ??

@futureworld

Bei so etwas geht es nicht um den Wert des Geschenkes.

Klar ist es für uns sehr schwer verständlich, aber es sind schon wegen noch kleineren Dingen Kündigungen ausgesprochen worden und durchgegangen. Ebenso wie bei Diebstahl sind bei den Vorschriften weder nach oben, noch nach unten, Grenzen gesetzt.