dsl 16000 mindestgeschwindigkeit gesetzlich?

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Nein, da diese Geschwindigkeit nicht überall erreicht werden kann. Die Anbieter reden auch immer nur von bis zu 16.000

Eine gesetzliche Regelung gibt das wohl nicht. Die Provider nennen den Tarif und den Zugang so, aber gleichzeitig steht immer in den AGB "bis zu" und "keine Anspruch" oder so ähnlich.

Es gibt allerdings eine Norm für die Übertragungsrate, aber das ist keine Gesetz.

http://de.wikipedia.org/wiki/AsymmetricDigitalSubscriber_Line

das hier ist nichts verbindliches sondern nur eine Vermutung, die mir mein Verstand sagt (also hat es nichts mit unseren Gesetzen zu tun haha): ich glaube, dass das vom Anbieter abhängen könnte durch eine Klage würdest du wahrscheinlich bloß erreichen, dass der Anbieter das nichtmehr DSL nennen darf. aber wie schon gesagt das hier habe ich mir durch reines Nachdenken erschlossen und es muss nicht stimmen

in den agb steht immer höchstens 16000 kb. das heißt, dass du einen downstream von höchstens 2000 KB und einen upstream von höchtens 128 KB hast.

Das ist das Problem die Leute kennen die Technischen Aspekte nicht und dabei kommen dann sone Sachen raus dass ernsthaft darüber Nachgedacht wird vor Gericht zu ziehen, man kann schonmal aus dem Grund keine Geschwindigkeit garantieren weil jede Leitung anders ist und man immer Pech haben kann. Wenn die Leitung zu lang /zu schlecht usw. ist dann gehen halt nur begrenzte Bandbreiten das hängt halt mit der Übertragungsart DSL zusammen je schlechter die Leitung desto schlechter die Bandbreite und bei der deutschen Infrastruktur kann man schon froh sein wenn man überhaupt einen ADSL2(+) Anschluss bereit gestellt bekommen kann