Drogendealer anonym anzeigen?

9 Antworten

Nein, grundsätzlich geht es nicht, eine "anonyme Anzeige" gibt es in der Form nicht. Solltest du zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten, wirst du als Zeuge in der Anzeige eingetragen. Das führt dazu, dass du dann in einem eventuellen Gerichtsverfahren gegen die Person vorgeladen werden würdest.

Es gibt jedoch auch Abweichungen, die deine Identität schützen, dafür müsste eine entsprechende Situation vorliegen.

§ 68 III StPO

"(3) Besteht ein begründeter Anlass zu der Besorgnis, dass durch die Offenbarung der Identität oder des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Zeugen Leben, Leib oder Freiheit des Zeugen oder einer anderen Person gefährdet wird, so kann ihm gestattet werden, Angaben zur Person nicht oder nur über eine frühere Identität zu machen. Er hat jedoch in der Hauptverhandlung auf Befragen anzugeben, in welcher Eigenschaft ihm die Tatsachen, die er bekundet, bekannt geworden sind."

§ 247 StPO

Das Gericht kann anordnen, daß sich der Angeklagte während einer Vernehmung aus dem Sitzungszimmer entfernt, wenn zu befürchten ist, ein Mitangeklagter oder ein Zeuge werde bei seiner Vernehmung in Gegenwart des Angeklagten die Wahrheit nicht sagen. Das gleiche gilt, wenn bei der Vernehmung einer Person unter 18 Jahren als Zeuge in Gegenwart des Angeklagten ein erheblicher Nachteil für das Wohl des Zeugen zu befürchten ist oder wenn bei einer Vernehmung einer anderen Person als Zeuge in Gegenwart des Angeklagten die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für ihre Gesundheit besteht. Die Entfernung des Angeklagten kann für die Dauer von Erörterungen über den Zustand des Angeklagten und die Behandlungsaussichten angeordnet werden, wenn ein erheblicher Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist. Der Vorsitzende hat den Angeklagten, sobald dieser wieder anwesend ist, von dem wesentlichen Inhalt dessen zu unterrichten, was während seiner Abwesenheit ausgesagt oder sonst verhandelt worden ist.

Anonym ist voll für den Papierkorb.

Notwendige Maßnahmen, welche die Polizei treffen müsste, um erfolgreich gegen diese Leute vorzugehen, erfordern rechtlich eine "Tatsache, die die Annahme rechtferigt......".

Tatsache ist nicht der Hinweis eines Anonymus, eine Tatsache ist eine Aussage eines bekannten Zeugen, der hinterher das auch vor Gericht aussagen müsste.

Solange Du Deinen Namen nicht nennst, ist das ja ganz nett, mehr auch nicht und letztlich ehr gerücht als Hinweis. Ausschlaggebend für polizeiliches Handeln wird es erst, wenn Du mit Deinem Ausweis bewaffnet zur Polizei gehst und aussagst, vorher nicht.

Also vergiss es oder sag anständig aus.

Wenn du ein fröhliches leben weiter führen willst...LASS ES!!!! Die werden dich zu 100% ansprechen ob du was damit zutun hast weil sich dich ja auch schon mehrfach gefragt haben und egal was du sagst du wirst die größten Probleme bekommen die du dir nur vorstellen kannst.

Wie würde es dir gefallen, wenn irgendwer etwas über dich behaupten darf und du danach ins Gefängnis mußt, ohne dem Denunzianten überhaupt gesprochen zu haben. Dieses Erfolgsmodell hatten wir Deutschen mal von 33 - 45 und es hat keinem geholfen! Spätestens in einem Gerichtsverfahren kommt es zu einer Zeugenaussage vis a vis dem Angeklagten! Das einzige was man dir zusichern kann, ist Vertraulichkeit.

Wenn du bei der Polizei angibst das du anonym bleiben willst haben die die Pflicht es geheim zu halten woher die infos kommen !