Drogen Führerscheinstelle nach Abschluss des Verfahrens

4 Antworten

Hallo Cosmio

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1).

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.

Weil das ganze ist ist ja jetzt abgeschlossen und es gab auch keine Verhandlungen usw

es ist strafrechtlich abgeschlossen worden, aber nicht verwaltungsrechtlich

wenn du das äG nicht bestehst wird die MPU angeordnet, wenn du die MPU nicht bestehst wird die Fahrerlaubnis entzogen

Du mußt hier zwischen strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Konsequenzen unterscheiden.

Strafrechtlich wurden alle Vorwürfe gegen dich abgeschlossen.

Verwaltungsrecht ist aber nicht Sache der Justiz, sondern der Ordnungsbehörden, d.h. in deinem Fall der Führerscheinstelle.

Crack hat ja schon den passenden StVG §2 (12) zitiert.

Die Führerscheinstelle wird sich noch bei dir melden und ein ärztliches Gutachten fordern.

Nachdem bei diesen Gutachten dir Frist zur Abgabe gundsätzlich geringer als der für ein positives Gutachten notwendige Abstinenzzeitraum ist, solltest Du den Konsum sofort einstellen.

Cosmio 
Fragesteller
 04.04.2015, 16:29

Alles klar vielen Dank 

Ja, kann sie - und wird es wohl auch tun wenn Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist.

Basierend auf §2 Abs.12 StVG macht die Polizei Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde und diese wird dann in der Regel ein ärztliches Gutachten von Dir fordern. Wird darin ein regelmäßiger Konsum nachgewiesen oder die Abgabe des Gutachtens erfolgt nicht fristgerecht kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis.


Cosmio 
Fragesteller
 04.04.2015, 16:04

Aber da bist du dir auch ganz sicher oder vermutest du das? 

Cosmio 
Fragesteller
 04.04.2015, 16:09
@Cosmio

Weil das ganze ist ist ja jetzt abgeschlossen und es gab auch keine Verhandlungen usw

Crack  04.04.2015, 16:11
@Cosmio

Lies nach:

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html

Crack  04.04.2015, 16:13
@Crack

Zitat: Wichtig: Die Fahrerlaubnisbehörde erhält in aller Regel Mitteilungen von den Strafverfolgungsbehörden. Sollten Sie daher einem Ermittlungsverfahren wegen Drogenfahrt ausgesetzt sein, so müssen Sie von vornherein bedenken, dass dies Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben kann. Gleiches gilt, wenn Ihnen, außerhalb des Straßenverkehrs, Drogendelikte vorgeworfen werden. In einem Fall waren Mandanten von mir beschuldigt worden, Amphetamine besessen zu haben. Sie haben dies vor der Polizei zugegeben, das Strafverfahren wurde jedoch eingestellt. Beide sind nunmehr ohne Fahrerlaubnis, weil auch von diesen Vorfällen die Fahrerlaubnisbehörde Mitteilung bekommen hat.

http://www.bella-ratzka.de/entziehung-der-fahrerlaubnis-wegen-drogenkonsum/

Ne, warum sollte sie? Dann könnte man ja jedem, der ne Kiste Pils im Keller stehen hat, den Lappen abnehmen.

Cosmio 
Fragesteller
 04.04.2015, 15:56

Weil mir jemand gesagt hat das bei einer hausdurchsuchung wg Drogen immer die Führerscheinstelle benachrichtigt wird.. Aber ist ja jetzt alles abgeschlossen? 

hoermirzu  04.04.2015, 16:06

FS-Stelle meldet sich nicht mehr, das mit der Kiste Bier ist ein schlechter Vergleich, immerhin sind Drogen verboten und landläufig gelten Drogenkonsumenten als nicht fähig, ein Fahrzeug zu führen. Letztendlich entscheiden aber Staatsanwalt und Richter, Menschen mit Entscheidungsspielraum darüber.

lightB  04.04.2015, 16:07
@hoermirzu

Alkohol ist auch ne Droge. Der Unterschied zu THC ist nur die Wirkungsweise und der Fakt, dass Alk legal ist...

Cosmio 
Fragesteller
 04.04.2015, 16:10
@lightB

Vielen Dank erstmal an euch.. . Aber es weiss keiner zu 100% oder? 

Crack  04.04.2015, 16:15
@hoermirzu

Letztendlich entscheiden aber Staatsanwalt und Richter, Menschen mit Entscheidungsspielraum darüber.

Ein Richter hat mit der Strafsache an sich zu tun, aber nicht mit eventuellen Folgen daraus - das ist Sache der Fahrerlaubnisbehörde.

ginatilan  04.04.2015, 17:49
@Cosmio

Aber es weiss keiner zu 100% oder?

es haben doch schon zwei geschrieben was du zu erwarten hast, und meine Antwort kommt auch noch dazu.

und das ist zu 100% sicher

ginatilan  04.04.2015, 17:49
@hoermirzu

FS-Stelle meldet sich nicht mehr,

aber selbstverständlich

ginatilan  04.04.2015, 17:52

Dann könnte man ja jedem, der ne Kiste Pils im Keller stehen hat, den Lappen abnehmen.

du wirst lachen, das könnte man!

und zwar wenn der Besitzer der Kiste Pils Alkoholiker ist und das der Fsst bekannt wird (§13 FeV)

lightB  04.04.2015, 17:53
@ginatilan

Was ein Schwachsinn.

ginatilan  04.04.2015, 22:50
@lightB

Schwachsinn? 

Ich hab dir sogar den Paragraf dazu genannt! 

Wenn du ihn nicht verstehst kann ich ihn dir ja erklären 

lightB  01.08.2015, 17:25
@ginatilan

Auch, wenn es etwas her ist: Das mit den Schwachsinn bezieht sich auf die objektive Sachlage.