Vorladung Verstoß - mit Cannabis u. Zubereitung aussagen? auswirkungen? Führerschein weg?

2 Antworten

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Sollte ich nach den Blutwerten fragen?

wenn die Kontrolle noch nicht lange her ist kannst du die Blutwerte bei der Polizeiwache erfragen die dich angehalten hat.

sonst keine Aussagen mehr machen!

ginatilan  26.10.2014, 12:00

uups, das war eigentlich als Kommentar gedacht:-(

Nylz123 
Fragesteller
 26.10.2014, 15:04

es ist jetzt ca. 4 wochen her. okay keine aussagen machen!

ginatilan  26.10.2014, 18:22
@Nylz123

wenn es 4 Wochen her ist wird das Ergebnis schon bei der Staatsanwaltschaft sein.

aber evtl hast du ja noch Glück und die Polizei hat die Akten noch bei sich da ja noch deine Aussage "erwünscht" wird:-)

Nylz123 
Fragesteller
 27.10.2014, 08:53
@ginatilan

Ich werde mich dort auch am Mittwoch das sagen was passiert ist, wenn ich dies mit Reue und Einsicht zeige, das es nur ein einmaliger ausrutscher war. Vielleicht habe ich ja Glück, aber sollte mir nicht zu große Hoffnungen machen :( Achja und wenn ich angeben zu den Mengen machen würde wäre das auch eher belastend für mich oder? und wenn ich Angaben machen sollte, sollte ich lieber sagen, dass es eine kleine Menge war? :)

ginatilan  27.10.2014, 15:43
@Nylz123

gar nichts aussagen!

Nylz123 
Fragesteller
 27.10.2014, 16:07
@ginatilan

Wie denn wenn die fragen? soll ich dann sagen "weiß ich nicht" oder "ich kann dazu leider keine angaben machen" ? Oder wie bei The wolf of Walstreet: "Daran kann ich mich nicht erinnern"

ginatilan  27.10.2014, 16:21
@Nylz123

"ich verweigere die Aussage" reicht aus

Nylz123 
Fragesteller
 28.10.2014, 21:07
@ginatilan

Dankeschön für die Hilfe! Ich werde berichten, was daraus geworden ist am morgigen Tag und dann lösche ich meinen Accout wieder. Einige Tage später.

ginatilan  29.10.2014, 05:18
@Nylz123

Danke für den Stern

Hallo Nytz

da du dein Führerschein wieder zurück bekommen hast wird die Blutprobe negativ ausgefallen sein, d.H, du warst evtl unter der 1,0ng/ml-Grenze

was strafrechtlich auf dich zukommt kann ich nicht sagen, evtl gar nichts, aber führerscheinrechtlich könnte ein äG auf dich zu kommen, siehe:

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1). Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.

hast du keine Blutwerte erhalten?

wenn ich diese wußte könnte ich dir eine genauere Antwort geben

Nylz123 
Fragesteller
 26.10.2014, 10:17

Den Führerschein besitze ich schon seid knapp über einem Jahr. Blutwerde wurden mir nicht mitgeteilt. Ich wurde ja nicht direkt "erwischt", sondern war die Urinporbe positiv, was dann einen Blutabnahme zur folge hatte. Es besteht kein regelmäßiger Konsum, ca. 2 Monate vorher war der letzte Kontakt mit Cannabis und davor kann ich mich nicht einmal direkt erinnern. Amphetamin war das erste mal (ich bereue dies, hatte auch Angst vor dem Konsum und habe nicht viel genommen). Wie lange muss ich warten bis ich das äG machen darf? Nun soll ich am Mittwoch bei der Polizei aufkreuzen und eine Aussage als Beschuldigter machen, dies werde ich nicht warnehme, ich werden den Termin um eine Woche verschieben um weitere Informationen dazuholen zu können und ich auch nicht weiß, ob ich von der Arbeit frei bekommen (Azubi). Da ich auch noch nicht weiß ob ich einen anwalt einschalten sollte.

@ginatilan Danke für die ausführliche Antwort :)

Nylz123 
Fragesteller
 26.10.2014, 10:24

Schon einmal Danke! für diese ausführliche Antwort.

Ich besitze den Führerschein jetzt knapp über einem Jahr. Blutwerte habe ich nicht mitgeteilt bekommen, sollte ich diese anfordern? Es liegt keine regelmäßiger Cannabis-Konsum vor, das letzt mal ca. 2 Monate, bevor ich angehalten wurde. Amphetamin, war der erste Konsum (was ich sehr bereue, hatte auch Angst davor und habe nicht "so" viel genommen. Kann leider keine Angaben zur Menge geben). Nun soll ich am Mittwoch bei der Polizei erscheinen und eine Aussage als Beschuldigter abgeben, was ich allerdings nicht einhalten werde, da ich mir weiter Informationen aneignen möchte und evtl. einen Anwalt einschalten sollte und nicht weiß ob ich von der Arbeit frei bekomme (Azubi). Ich werde den Termin vorraussichltich um eine Woche verschieben.

ginatilan  26.10.2014, 10:30
@Nylz123
Wie lange muss ich warten bis ich das äG machen darf?

es ist noch gar nicht sicher, dass die Polizei eine Meldung an die Fsst macht, gesetzlich müsste sie eine machen.

sollte die Polizei eine Meldung gemacht haben wird die Fsst innerhalb 3 Monaten das äG anordnen.

Ich wurde ja nicht direkt "erwischt"

du wurdest doch kontrolliert, also wurdest du "direkt" erwischt:-)

wenn du finanziell dir einen Anwalt leisten kannst würde ich auf jeden Fall einen beauftragen, eine Rechtsschutzversicherung wäre auch von Vorteil

Nylz123 
Fragesteller
 26.10.2014, 10:46
@ginatilan

Alles klar, Ok. Also doch direkt erwischt :/. Den Anwalt könnte ich mir jetzt nicht direkt leisten, aber ich würde, wenn er auch helfen würde, mir den auch finanzieren. Ich bin mir aber noch immer unsicher, ob ich die Aussage verweigern soll? und wenn ja, kann die Anklage (soweit ich weiß) fallen gelassen werden und wenn sie nicht fallen gelassen wird, werde ich doch erneut eingeladen (sozusagen, ist das ein Versuch wert?).

Nylz123 
Fragesteller
 26.10.2014, 11:08

Sollte ich nach den Blutwerten fragen?