Dritte Person beim Einwohnermeldeamt um/abmelden?

3 Antworten

Die beiden vorherigen Antworten sind falsch. Zwar musst du gemäß § 25 Nr. 3 BMG persönlich erscheinen wenn es die Meldebehörde verlangt, jedoch ist mir keine Meldebehörde bekannt, die dies generell verlangt.

Einzelfälle bei berechtigten Zweifeln gibt es natürlich.

Du kannst dich also von einem Dritten ummelden lassen.

Was braucht derjenige dann für Unterlagen?

  • Wohnungsgeberbescheinigung (in der Regel ausgefüllt und unterschrieben von deinem Vermieter)
  • eine von dir ausgestellte Vollmacht für die Ummeldung/Anmeldung
  • zwingend deinen Personalausweis und oder Reisepass

Am besten rufst du bei deiner neuen Gemeinde einmal an und fragst nach wie es sich dort genau verhält. Die Telefonnummern der Kollegen findet man üblicherweise auf der Homepage der Gemeinde.

P.S.: Ab dem Tag des Einzuges hast du für die Ummeldung gemäß § 17 Abs. 1 BMG nur 2 Wochen Zeit.


Da mut Du schon persönlich hin, sonst könnte ja jeder X-Beliebige jeden beim Einwohnermeldeamt ab- oder ummelden. Die Zeit mußt Du dir schon nehmen. Versäumst Du die Frist von 14 Tagen kannst Du mit einem Ordnungsgeld bis 500 Euro belegt werden.

PissedOfGengar  10.02.2016, 08:00

Leider falsch. Ein persönliches Erscheinen ist nur auf Verlangen der Meldebehörde erforderlich. Ansonsten kann er sehr wohl einem Dritten eine Vollmacht ausstellen und diesem dann die erforderlichen unterlagen mitgeben.

Und das mit den 500 EUR ist auch falsch. Gemäß § 54 Abs. 3 des BMG können es bis zu 1000 EUR sein.

Das mußt du selber tun. Aber ich glaube es gibt ne Frist von 14 Tagen.

PissedOfGengar  10.02.2016, 08:01

Mit einer Vollmacht kann das auch ein Dritter übernehmen.