Dramatisches Ende einer Klassenfahrt ... verletzt Lehrer die Aufsichtspflicht?
Eine unvorstellbare Geschichte von unserer Schule: 1 Woche Klassenfahrt - 15-jährige Schüler - Lehrer fand ein kleines leeres Fläschchen Feigenlikör und schickt jetzt 7 Schüler nach Hause. Abbruch (laut Infoblatt nur bei heftigem Regelverstoß und wiederholtem). Eltern müssen die Schüler an 700 km entfernten Landschulheim abholen. Bis dahin hat der Lehrer die Schüler aus seiner Aufsichtspflicht entlassen und gesagt sie hätten jetzt auch keinen Versicherungsschutz. Die Schüler waren 2 Tage (bis die Eltern angereist waren) vom Programm befreit und waren auf sich alleine gestellt. Die Schüler sind emotional völlig fertig.
Also ich kann das alles nicht glauben, was ich da gehört habe?
**Wie kann man gegen diesen Lehrer juristisch vorgehen? **
Es geht nicht darum, dass die Jugendliche einen Fehler begangen haben. Es war sicherlich nicht klug, eine so herbeigesehnt Klassenreise, für die die Schüler noch ein ganzes Jahr lang hart gearbeitet haben, um Geld für die Fahrt zu sammeln, so auf´s Spiel zu setzen. Jedoch wäre meiner Meinung nach andere Strafen angesagt gewesen, wie z.B. soziale Aufgaben über mehrere Wochen in der Schule. Und eine suchtpädagogische Maßnahme. Aber auf keinen Fall die Entlassung aus der Aufsichtspflicht. Wie unmöglich vom Lehrer zu verlangen, dass die emotional aufgewühlten Eltern 700 km hinfahren und mit den aufgelösten Jugendlichen 700 km am gleichen Tag zurück. Übrigens die Rückreise der Klassenfahrt ist für morgen (also 2 Tage nach dem Vorfall).
4 Antworten
DAs kommt mir komisch vor. Weder kann der Lehrer 7 Schüler abholen lassen, wenn er eine Flasche findet, aber nicht weiss, wer sie ausgetrunken hat. Aus seiner Aufsichtspflicht kann er sie auch nicht so entlassen. Und 2 TAge für 700 km Anfahrt sind ebenso seltsam. Sollte es so gewesen sein: erstens betroffene Eltern zusammenrufen, absprechen, zum Anwalt, dann zum Direktor.
juristisch vorgehen? das ist wohl eher eine Dienstinterne Angelegenheit. Und da wird der Direktor erst mal gefragt sein. Dann käme eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Betracht.(evt. Aufsichtspflichtverletzung) Wenn die Erfolg hat, eventuell Schadensersatz für die Rückholaktion.
Also, bleiben wir mal sachlich. 15-Jährige haben Alkohol konsumiert. In diesem Fall sogar branntweinhaltigen, der erst ab 18 gekauft werden darf. Das ist ein grober Regelverstoß. Woher soll der Lehrer wissen, dass es bei dem einen Fläschchen geblieben ist? Ich hätte an dieser Stelle erstmal unter Zeugen das Gepäck der betreffenden Schüler auf weiteren Alkohol durchsucht.
Emotional völlig fertige Schüler müssen ganze 2 Tage auf die Eltern warten: Immerhin haben es die emotional so labilen Schüler geschafft, sich illegal Alkohol zu besorgen und diesen zu konsumieren. Aber an dieser Stelle würde ich mir eher die Frage stellen ob man nicht juristisch gegen Eltern vorgehen sollte, die zwei Tage brauchen um ihre Kinder abzuholen.
Dienstaufsichtsbeschwerde, Schadensersatz? nun bleiben wir mal auf dem teppich und überlegen wer die Situation herbeigeführt hat.
Und nun noch eine Gegenfrage, ist es dem Lehrer zuzumuten die Aufsichtspflicht für soche Schüler weiterhin zu übernehmen, die grob und bewusst gegen einfachste Regeln verstoßen haben , die das Vertrauensverhältnis zu den Schülern gestört haben und bei denen der Lehrer befürchten muss, dass es zu weiteren Verstößen kommt?
Anstelle nun wieder den bösen Lehrer an den Prager zu stellen und die braven Kinder in Schutz zu holen, sollte man froh sein, dass es in der heutigen Zeit überhaupt noch Lehrer gibt, die mehrtätige Klassenfahrten mitmachen.
Ich denke, dass bei den Schülern auch einiges noch zu besprechen ist.
Aber ich denke grundsätzlich sind mehrtägige Klassenfahrten okay. Jedoch warum müssen diese immer so weit weg fahren? In der Nachbarschaft fuhr die eine Klasse nach Barcelona, die andere 1 Woche zum Skifahren usw. . Haben denn die Lehrer vergessen, dass die pädagogischen Erfolge eines Landschulaufenthaltes nicht in Km gemessen werden? Es gibt in unmittelbarer Nähe - egal wo man sich in Deutschland befindet - sehr schöne Orte, die die Schüler sicherlich noch nicht kennen.
Also ich kann es mir ja vorstellen dass sich nicht jede Eltern leisten können insgesammt 1400 Km (wenn ich richtig verstanden habe) hin und zurück zu fahren. Aber dass von 7 Schülern die Eltern wirklich 2 Tage gebraucht haben und das bei Minderjährigen von z.T. 15 Jahren?! Da geht mindestens ein Teil des Schadensanspruchs "flöten" XD
Die Aufsichtspflicht müsste der Lehrer dennoch gehabt haben, aber sie waren nicht mehr über der Versicherung der Schule versichert. Aber hierfür muss über den Rektor gegangen werden, sollte aber der Lehrer auch nur eine grobe Befürchtung eines schweren Verstoßes der Regelung gesehen haben und die Eltern direkt informiert haben dass die Schüler ausgeschlossen sind aus dem Programm, sowie unverzüglich abgeholt werden müssen. Dann ist das ganze ohnehin hinfällig.
Ich würde als betroffenes Elternteil den Lehrkörper um Nennung der Vorschriften für das Verhalten des Lehrers bitten und darauf hinweisen, dass dieses Verhalten so nachvollziehbar zu begründen ist unter Hinweis auf entsprechende Gesetze, dass unmissverständlich die Rechtmä§igkeit des Verhaltens belegt ist. Und klarmachen, dass alles, womit diese demokratische Aufklärung verhindert wird, über eine entsprechende Feststellungsklage eingefordert wird, der eine Klage auf Wiedergutmachung aller entstandenen Schäden folgt ... (Übrigens: Einem Rechtsanwalt, der sich um sowas kümmern könnte, würde ich schriftliche Reaktionen abverlangen, damit auch dem klar ist, dass er sich nicht alles erlauben kann, was dem Rechtssystem gefällt und gut tut ...)
Sorry, merkte eben erst, dass dies ja schon uralter Käse ist. Wie ging die Sache denn aus?
Mit welcher Rechtfertigung?
Woher weisst du das?