Doppelte Staatsbürgerschaft: melden?

4 Antworten

Hast du vorher nicht einen Fachanwalt konsultiert? Entsprechend § 25 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz verlierst du automatisch die deutsche StA, sofern du nicht vor dem Antrag in den Philippinen die Beibehaltung der deutschen StA bei der Behörde gestellt und genehmigt bekommen hast.

Was genau bedeutet "beantragt"? Ist ein Elternteil philippinisch? Oder hast Du die wirklich ganz neu und ohne familiären Hintergrund beantragt? Hast Du eine Beibehaltungserklärung ausgefüllt? Wenn nein, sieht's schlecht aus mit der deutschen SB. Die geht dann automatisch verloren. 

binileini 
Fragesteller
 27.05.2015, 18:12

Ja meine Mutter kommt ursprünglich aus den Philippinen. Meinen philippinischen Pass habe ich bereits erhalten.

butz1510  27.05.2015, 18:56
@binileini

D.h. Du bist seit Geburt Filipino/Filipina. Das ist dann auch beim Einwohnermeldeamt schon so eingetragen.

Du hast nicht die doppelte! Mit der freiwilligen Annahme der philipinischen sta hast du die deutsche kraft gesetz verloren.


Solltest du in D. leben bebnötigst du einer Aufenthaltserlaubnis und darftst den deutschen Ausweis weder führen noch besitzen.

Sollte es so sein wie Butz vermutet, dann gilt das obige nicht und du hasrt NICVHT deine pühilipinische sta beantragt, sondern lediglich den Ausweis zu deiner bestejhenden sta geholt.- das musst du nirgends melden

Lustigerweise (bzw. Idiotischerweise...) ist in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft nur nicht genehmigt, wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft zusätzlich erwerben will. Ist man von Geburt an Deutscher, kümmert es keinen, ob Du noch zusätzliche Staatsbürgerschaften hast.


aczero  27.05.2015, 16:07

puh und ich dachte schon ich werd irgendwann mal nicht mehr einreisen koennen weil ich seit 2 jahren auch noch die serbische habe :D

majaesel  27.05.2015, 18:01
@aczero

Eine Bekannte von mir hat einen Briten geheiratet. Nu hat sie die deutsche und die britische Staatsbürgerschaft. Interessiert keinen.

Karl37  27.05.2015, 18:49

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Fragesteller ein Deutscher von Geburt. Jetzt möchte er die philippinische StA erwerben. Er ist also in der Situation wie ein Auslandsdeutscher der z.B. in Florida lebt und die amerikanische StA erwerben möchte. Das geht, sofern die Behörden auf Antrag ihr OK geben. Im nachhinein hat man das Nachsehen