Dienstplan steht ohne Gewähr?

1 Antwort

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer vier Tage vorher mitteilen, dass und wie dieser zu arbeiten hat. Also, beispielsweise am Freitag ankündigen, wenn du Dienstag arbeiten sollst. Er kann dir dann aber auch erst Samstag sagen, dass du auch Mittwoch arbeiten sollst. Und so weiter.

Von daher ist es im Rahmen dieser 4-Tage-Regel durchaus okay, wenn der Dienstplan "ohne Gewähr" ist. Nur kurzfristiger als diese 4 Tage darf er dann nichts mehr daran ändern bzw. dann hättest du ein Recht darauf, so zu arbeiten oder auch frei zu haben, wie es dort steht und eine Änderung abzulehnen.

Ist aber natürlich keine Art, auf die man seine Mitarbeiter motiviert und langfristig bei der Stange hält...

Familiengerd  29.04.2021, 13:26
Also, beispielsweise am Freitag ankündigen, wenn du Dienstag arbeiten sollst.

Um genau zu sein: Mittwoch.

Nicht nur der Tag der Ankündigung, sondern auch der Tag der Arbeit wird bei der 4-Tage-Frist nicht mitgerechnet.