Arbeitsrecht- ist es erlaubt eine Servicekraft nicht zu bezahlen und rumsitzen zu lassen trotz Dienstplan?
Folgender Fall: Dienstplan sagt: Schicht 17-23 Uhr. Servicekraft ist pünktlich zu Schichtbeginn anwesend, darf sich jedoch nicht einstempeln, da zu wenig Gäste anwesend sind. Die Servicekraft darf auch nicht heimgehen und soll warten und zwar unbezahlt. Ist dies erlaubt oder findet sich etwas im Gesetz das dagegen spricht ?
Danke für Ihre Antworten
Des Weiteren soll ich auch meine Abrechnung nach dem aufstempeln machen. Ist dies rechtens.
5 Antworten
das ist ausbeutung, illegal und verboten! es ist dein problem, wenn du deine mitarbeiter nicht beschäftigen kannst oder sie nicht nach hause schickst.
wenn du die bezahlung deiner mitarbeiter vom umsatz (anwesende gäste im restaurant) abhängig machen willst, dann garantiere einen geringen mindestlohn und eine mehr als angemessene beteiligung am umsatz. allerdings haben servicekräfte keinen direkten einfluss darauf, ob gäste kommen oder nicht, so dass dieses modell vermutlich nicht funktionieren wird.
Ist ja ein Witz
In deinen Themen hast du Arbeitsrecht- also geh zu einem RA, diese Art ist nicht erlaubt.
Nur... Wenn er/sie mokiert mit dem Chef fliegt er sowieso raus, und fertig
Nein. Ganz sicher nicht. Wenn du einen Vertrag mit einer bestimmten Stundenzahl hast, musst du auch beschäftigt werden. Kann der Arbeitgeber dich NICHT beschäftigen, muss er trotzdem bezahlen.
Auch ein Werkstudent hat die gleichen Arbeitnehmerrechte, wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub. Und selbstverständlich kann auch ein Student den Arbeitgeber in "Annahmeverzug" setzen
Sie ist da und hat bezahlt zu werden. Das ist eine Angestellte Kraft und kein selbständiger Dienstleister.
Hallo,
dann würde ich dem Sklavenhalter mal gepflegt ein paar Takte sagen und gehen....
Ich komme doch nicht aus Spaß für 6 Stunden da hin....wenn keine Gäste da sind, sit das ein Problem des AG
Vertrag: Werkstudent Abrechnung auf Stundenbasis jedoch gibt es immer einen Dienstplan