Dienstplan Problem

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Kurzfristige Dienstplanänderungen sind arbeitsrechtlich grundsätzlich unzulässig. Es ist eine Vorankündigungszeit von 4 Tagen einzuhalten (Arbeitsgericht Frankfurt, 12.10.2005, 22 Ca 3276/05). Nur in (nicht durch Planung aufzufangenden) Notfällen kann eine kürzere Ankündigungsfrist gerechtfertigt sein. Nicht zu den Notfällen gehört der Personalmangel durch Fehlplanungen des Arbeitgebers oder ein Personalausfall, wenn der Arbeitgeber keine Vorkehrungen getroffen hat, um diesen zu kompensieren. Personalengpässe lassen sich in der Regel auch durch interne Personalverschiebungen kompensieren. Also wenn er es eingehalten hat ist alles rechtens..

pumukel1979 
Fragesteller
 26.04.2015, 07:28

Okay, dann ist er Deiner Meinung (nach meinem Geschilderten) im Recht?Habe am Freitag noch mit meinem Chef telefoniert und da hätte er mir ja auch sagen können, dass jmd. krank ist und er mich braucht?

ischdem  28.04.2015, 04:40
@pumukel1979

was ist das ? häufige Telephonate mit dem "CHEF" .....????

über Dienstpläne ?

Mit veröffentlichen des Dienstplanes hat der AG sein Direktionsrecht ausgeübt und auch verbraucht. 

Eine Änderung des Planes bedarf also Deiner Zustimmung da der AG mit einer Änderung in Deine Freizeitplanung eingreift. Und diese geht ihn ja nun wirklich nix an.

Auch 4 Tage vorher ist hier einseitig nichts mehr zu ändern. Der freie Tag wurde Dir vor 6 Wochen verbindlich genehmigt.

Hol Dir ev Hilfe beim Personalrat.

pumukel1979 
Fragesteller
 26.04.2015, 12:06

Vielen Dank für die gute und aussagekräftige Antwort...Das hat mir wieder Hoffnung gemacht...Wir haben zwar einen Betriebsrat,allerdings kann man sich auf dessen Hilfe nicht unbedingt verlassen,leider!...Spielte eher mit dem Gedanken (KK=Kindkrank bzw. Attest)...Allerdings nach meiner ehrlichen Art und Whatsapp Nachricht,zu durchsichtig...

Maximilian112  26.04.2015, 13:28
@pumukel1979

Das halte ich für einen ganz gefährlichen Ratschlag. Das geht ja nach der Devise "Wenn ich keinen Urlaub bekomme bin ich eben krank"

Das untergräbt das Vertrauen zwischen AG und AN und kann sogar uU bis zur Kündigung führen.

Gegenüber dem AG solltest Du auf dem freien Tag bestehen.

ischdem  27.04.2015, 10:08
@Maximilian112

ja dann ist nicht nur das Vertrauen hin ...sondern das zukünftige Kilima ist kaputtttt

Genau denn du bist nicht verpflichtet auf dein privaten Handy auf Nachrichten zu reagieren. Auch auf die vom Chef. Er kann also gar nichts tun. Er hat ja keine Lesebestätigung das du sie erhalten hast wie es bei E-Mail ist wenn gefordert.  Das ist alles nur Einschüchterungstaktik. Wenn er merkt das du dich auskennst macht er das kein 2.tes mal. Wie die Vorschreiber schon erwähnten ist eine vorlauf zeit von 4 Tagen gerechtfertigt. Aber das nur mit Einverständnis des AN .Da es heute Schwierig ist einen kurzfristigen Termin beim Arzt zu bekommen. Und dieser bei vorheriger Absage von mind. 24 Std dir das in Rechnung stellen kann. Kostet beim Kinderphsychologen 53,00€ 

pumukel1979 
Fragesteller
 26.04.2015, 18:52

Danke,Sie haben mir sehr geholfen und mir Mut gemacht.Was aber sollte ich tun,wenn er morgen behauptet,dass Ihm durch die Krankheit der Kollegin keine andere Wahl hätte als mir Dienst anzuordnen?Wie sollte ich dann reagieren und wie weit darf ich eigentlich gehen,denn wie gesagt, der eingetragene Dienst wurde ohne meines Wissens und Einverständnisses gemacht...? Krank machen wäre wahrscheinlich zu durchschaubar und da hätte ich wahrscheinlich noch mehr Probleme,oder?

silly06  28.04.2015, 18:49
@pumukel1979

AN haben heute viel mehr Rechte als früher . Was soll er machen! Kündigen in einer Festanstellung hat das kein halt vor Gericht.Ist halt so. Bei mir wenn Kollegen nicht einspringen können sagen die das und ich kann da auch nichts machen da ich ja Ihr Frei genehmigt habe. Muss dann schauen wie ich Dienst abdecke. Im schlechstensten Fall ich selber den Kunden Interessiert das ja nicht wenn man eine externe Firma ist. Also Kopf hoch und nicht unterbuttern lassen die , die sich nicht wehren haben eh die A... Karte. Und wie gesagt die Arbeitsgerichte sind heute mehr auf der Seite der AN .

pumukel1979 
Fragesteller
 26.04.2015, 18:58

Und eine Nachricht über Whatsapp trotz Häckchen die dem Absender anzeigen, dass der Empfänger sie erhalten und gelesen hat ist nicht Rechtskräftig?(Ein Haken bei versenden der Nachricht,zwei das man Sie erhalten hat und wenn man sie gelesen bzw. Geöffnet hat verfärben sich ja diese in blau)

silly06  28.04.2015, 18:38
@pumukel1979

Ist ja alles Richtig aber bei uns im AV steht extra drin das K nicht per sms oder W gelten. Somit denke ich bin ich auch wenn die Nachicht per w angekommen ist du nicht reagieren musst. Kenn mich mit w nicht so aus aber ich bin ja im W auch mit anderen Personen im Kontakt somit bin ich ja im W und der zeigt es dann wahrscheinlich mit zwei Häckchen an. Auch wenn es so sein sollte ist das wenn sie es nicht erlaubt hat über W vor Arbeitsgericht nicht gelten. Ich weiß auch das man bei einer Bewerbung Tel Nummer angeben soll. ist aber noch lange nicht eine Freigabe das man sie über Dienstplanänderungen ausnutzt. Meine Chefin hat hat auch Diensthandy und kann sie am WE nicht erreichen. Sie sieht schon wer angerufen hat . aber es ist Dienstschluss und sie reagiert wenn man auf AB gesprochen hat schon am Montag aber eben nicht am WE.

Maximilian112  26.04.2015, 20:03

Er hat ja keine Lesebestätigung das du sie erhalten hast

Nein, nein, nur eine Antwort das sie ja eigentlich frei hätte........

Bei uns hat man untereinander etwas ausmachen können, also nicht über den Chef, wenn jemand frei brauchte... Ich würde Appnachrichten in Zukunft mal auch "nicht lesen", wenn sie mir nicht gefallen. Ist es zu spät, dem Chef am Montag klar zu machen, dass der Termin für dich wichtig ist? Und wenn er dich am WE privat kontaktiert hat, darfst du das auch. Probier es ein zweites Mal.

pumukel1979 
Fragesteller
 26.04.2015, 05:50

Das Problem ist nur ich habe den Termin um 8.30 Uhr bereits morgen am Montag...Ich weiß, alles etwas kurzfristig😔

Adjany  26.04.2015, 13:01
@pumukel1979

Dann wird das ein Lehrgeld werden. Wenn du zugestimmt hast, am Montag zu kommen, und nicht plötzlich krank wirst, ist das Arbeitsverweigerung. Du solltest zumindest am Montag klar machen, dass du einen wichtigen Termin hattest, und für die Zukunft vorbeugen. Wenn du zu nett bist, machst du dich zu Opfer. In einem Team ist das keine gute Position, du fühlst dich sonst immer als Verlierer. Deine Termine sind mindestens genauso dringend und wichtig wie die der Anderen. Bleibe verbindlich, wenn du einen Termin ausgemacht hast und lerne, freundlich aber treu beim nein zu bleiben. Das bringt dir sowohl Respekt von den Anderen als auch Planbarkeit deiner Zeit. Und per WhatsApp musst du für den Chef nun wirklich nicht erreichbar sein. Ich habe mir gerade deswegen ein Handy ohne WhatsApp zugelegt.

Rechtlich sieht es so aus dass Termine generell in der Freizeit zu machen sind (auch wenn du Krank wärst). Du musst also antreten - aber wie gesagt lass dir dass kräftig bezahlen. Oder du redest heute mit deinem Chef ist immerhin Sonntag.

pumukel1979 
Fragesteller
 26.04.2015, 06:52

Der Termin wurde doch ursprünglich auf einen freien Tag von mir gelegt...und einfach den freien Tag zu streichen (ohne Rücksprache) ist eigentlich auch nicht in Ordnung...oder sehe ich das jetzt falsch!?