Öffentlicher Dienst; Versetzung in der Probezeit

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Ein Versetzungsgesuch in der Probezeit kann schnell dazu führen, dass der Vertrag ganz aufgehoben wird. Wer diese 6 Monate nicht durchsteht, ist einfach nicht belastbar.

Das sollte man im sozialen Bereich aber sein.

Das ist ganz schön kurz gedacht.

Im ÖD ist es je nach Bundesland und Tarifvertrag erst nach Ablauf von 3 Jahren möglich, sich versetzen zu lassen. Grds. würde ich davon innerhalb der ersten 6 Monate aber abraten. Ich würde es zwar nicht so krass formulieren wie mein Vorredner, aber ein gutes Bild macht leider wirklich nicht (und birgt je nach Vorgesetzten tatsächlich die Gefahr, dass die Probezeit evtl. nicht überstanden wird).