Diebstahl und Folgen der Anzeige?

3 Antworten

  1. Da sie volljährig ist, wird das Schreiben an sie selbst adressiert. Wenn die Eltern den Briefkasten leeren, werden sie sich allerdings möglicherweise über die Post wundern und Fragen stellen.
  2. Ob die Anzeige fallen gelassen wird? Dazu müsste man eine gut funktionierende Glaskugel haben.Grundsätzlich gibt es natürlich die Möglichkeit, ein Verfahren wegen Geringfügigkeit (oder aus anderen Gründen) einzustellen. Ob davon in diesem Fall Gebrauch gemacht wird obliegt der Staatsanwaltschaft und dem Gericht.
  3. Sozialstunden wären im Führungszeugnis nicht vermerkt.Da sie volljährig ist, gibt es natürlich auch die Möglichkeit, dass sie nach normalem Strafrecht ("Erwachsenenstrafrecht") verurteilt wird. Aber auch dann würde eine Verurteilung (wenn überhaupt) vermutlich unter 90 Tagessätzen liegen und damit nicht im Führungszeugnis auftauchen.

Öhhh.. DM ist ein großer Konzern und da ist es egal wenn man klaut? ^^ 

Das Schreiben geht an sie und meist verlangt so ein Geschäft auch nochmal eine Gebühr.. 


https://www.anwalt.de/rechtstipps/beim-ladendiebstahl-erwischt-welche-folgen-drohen_052479.html

BumBamBim  14.09.2017, 21:11

Worauf man meistens bei so grossen Konzernen wie DM auf mehreren hinweisschildern darauf Aufmerksam gemacht wird, und oft steht auf jenen Schildern sogar was der "zuschlag" auf die geklaufte Ware kostet. Und dazu kommt dann noch die Gerichtsgebühr, je nach Lust und Laune Stempelgebühr...

Es wird an Sie adressiert.

Warum sollte es fallen gelassen werden? Das sie 18 ist, macht es eher schlimmer.

Im Führungszeugnis wird es nicht vermerkt werden. Dazu ist die Straftat nicht schwer genug.