Ladendiebstahl mit 14, welche Folgen?

3 Antworten

Du wurdest ernsthaft wegen 4€ angezeigt?!

Denke nicht, dass Du dir sorgen machen musst, wenn überhaupt was auf Dich zu kommt. Wer kann denn so einen Betrag ernst nehmen?

Du kannst mit deinen 14 Jahren strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden wegen des Diebstahls geringwertiger Sachen. Wenn es ein Erstverstoß gewesen ist und du auch sonst noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten bist, wird das Verfahren vermutlich durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Hilfreich dabei ist natürlich immer, dass du deine Tat glaubhaft bereust.

Höchstwahrscheinlich wird noch das Jugendamt informiert. Meist kommen von dort aber nach Erstverstoß noch keine Maßnahmen gegen dich.

Zurückgenommen werden Anzeigen nie. Sie verbleiben gemäß Aufbewahrungsfristen in den polizeilichen/behördlichen Systemen und werden dann fristgemäß gelöscht.

die wird schon bald (1-2 MONATEN) aufgegeben