Kosten für 12jährigen WC-Sitz von der Mietkaution einbehalten?

12 Antworten

Nein, das ist nicht rechtens. Zwar hat der Vermieter natürlich ein Recht darauf, dass solche Änderungen rückgängig gemacht werden. Bei derart standardisierten Bauteilen wie z.B. WC-Sitzen bedeutet das aber ausdrücklich NICHT, das derselbe WC-Sitz vorhanden sein muss, der neue muss nur mindestens gleichwertig sein, das ist alles. Wenn der neue Sitz das ist, besteht kein Mangel, der den Rückbehalt der Kaution berechtigt...

Gibt es da irgeneinen Paragraphen, auf den ich mich berufen kann???

@daniii1982

Nein, das ist ständige Rechtsprechung. Derartige Einzelheiten werden natürlich nicht in Gesetzen geregelt, sonst hätten wir demnächst ein "Klodeckel-Gesetz"...

@daniii1982
Der Mieter ist aber verpflichtet, Einrichtungen der Mietsache (z.B. Toilettensitz, Toilettenbrille usw.), die er während der Mietzeit erneuert, bei Auszug entweder zurückzulassen oder aber die ausgetauschten Gegenstände wieder anzubringen. Andernfalls haftet er dem Vermieter für den Schaden. OLG Köln 22. Zivilsenat, Urteil vom 26. November 1991, Az: 22 U 97/91 .

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/toilettenbrille.htm

Wenn der alte Sitz kaputt gegangen wäre, hättest du ja auch einen neuen angebracht und den alten entsorgt. Solange du den neuen da lässt, ist alles o.K.

Ich vermute nicht. Ich wollte ihm jetzt sowieso eine E-Mail schreiben. Wie würden Sie da vorgehen? Soll ich meinen alten WC-Sitz zurück verlangen???

ich würde es darauf beruhen lassen, dnn Sie hätten den alten WC-Sitz des Vermieters aufbewahren müssen und bei Ihrem Auszug wieder anbringen müssen.

Jetzt wegen 40 € einen "Aufstand" machen, das lohnt sich doch nicht.

Jetzt könnten Sie sagen, rein aus Prinzip wollen Sie das durchziehen, aber sie haben einfach das Eigentum des Vermieters entsorgt und das war nicht richtig.

MfG

Johnny

Aber dies ist doch eine Angelegenheit der privaten Haftpflichtversicherung, die sich aus genau diesen Gründen doch jeder Mieter leistet. Viel Glück und rüge die Abrechnung.

Das ist rechtens! Sie hätten das alte Teil verwahren und wieder anbringen müssen. Ist es erstatzlos weg, dann besteht der Anspruch des Vermieters zurecht!

Es ist nicht ersatzlos weg, sonder wurde durch ein hochwertigeres ersetzt.

Diese Aussage ist eindeutig falsch!!!

Tja, der Sitz war aber in der Wohnung vorhanden und damit Besitz des Vermieters. Du hättest den alten aufbewahren müssen.