Abflussrohr verstopft oder defekt, welche Frist zur Behebung?

6 Antworten

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Solange würde ich nicht warten. Rede nochmal mit deinem Vermieter, sag wenn es nicht jetzt unverzüglich repariert wird wirst du jemanden Ordern und er bekommt die Rechnung. 1-2 Wochen ist nicht zumutbar. Zudem vllt noch ein paar Anreize das dein Vermieter mal sie bewegt mit der Reparatur:

Wenn der Abfluss verstopft ist und ein Mieter deshalb nicht duschen kann, ist eine Mietminderung von 30% möglich(Urteil AG Köln).

Abflussstau: Ein gelegentlicher Rückfluss von Fäkalien in der Toilette berechtigen zur 5% Mietminderung (AG Schöneberg).

Wenn aus der Toilette (Mietminderung, Toilette nicht nutzbar) und der Badewanne wegen defekter Installation Fäkalien austreten, berechtigt das zu einer Mietminderung in Höhe von 38% (AG Groß-Gerau). Eine Minderung von 20 % ist gegeben, wenn Abwasser der oberen Wohnung in die Toilette der darunter liegenden Wohnung fließt, (AG Berlin-Neuköln)

 

Gut zu wissen wie die Rechtslage ist. Es ist immer schwer wenn Verwandte oder enge Bekannte des Vermieters im Haus wohnen und notfalls mit allen Mitteln Partei ergreifen. Ich hoffe ich kann das noch auf diplomatischem Wege voranbringen, aber danke, so hab ich meine Argumente für den Ernstfall.

@Frau12345

Kein Ding. Das ist schon frech das der meint 1-2 Wochen und dir die Nummer von der angeblichen Firma nicht raus rücken will. (Der hat wahrscheinlich noch keine Firma)

Und das die olle ständig den Abzug betätigt obwohl sie weiß was los ist, ist der knüller

@Yvonne0809

Ganz genau so seh ich das auch. Die scheinen es drauf ankommen zu lassen. Ist ja bei mir die Sauerei und net bei denen ...

@Frau12345

Das letzte mal freundlich sein und dann halt einfach alles selbst in die Hand nehmen und Miete kürzen. Wenn es normal anscheinend nicht geht...

@Yvonne0809

Bisher hat sich nichts getan, ich hab ihm heute Mittag noch eine Mail geschrieben und mal alle Schäden in der Wohnung aufgezählt. Nun hab ich ihm per SMS eine Frist bis morgen früh 9 Uhr gesetzt. Hab inzwischen geschlafen, bin einfach umgefallen. Toilette ist verglibbert aber zum Glück nicht übergelaufen.

Wende dich nochmals an den Vermieter, wenn der nicht reagiert ruf den Rohreiniger Notdienst und lass dem Vermieter die Rechnung zukommen.

Der Vermieter hat bereits per SMS reagiert und mir die Firma genannt, die kommen soll, nur leider gibts die hier mit ca. 10 verschiedenen Adressen. Er war auch da und hat provisorisch Abhilfe geschaffen, was aber nur bis zum nächsten Toilettengang seiner Mutter gereicht hat, die dann auch noch ordentlich WC Papier mitgeschickt hat (liegt alles in meiner Badewanne auf einer Zeitung). Er hat sich allerdings nicht bei mir gemeldet sondern war nur bei seiner Mutter. Rest ging per SMS und nicht allzu aussagekräftig. Angesichts dessen dass er mir vor einigen Wochen versprochen hat ein Treppengeländer montieren zu lassen bzw. selber zu montieren, was auch noch nicht erfolgt ist, bin ich skeptisch, ob er überhaupt was getan hat. Auf meine Frage nach der Tel. Nr. der Firma hat er nicht mehr reagiert.

Es liegt eine erhebliche Beeinträchtigung vor die auch zu einer erheblichen Minderung der Miete kraft Gesetz automatisch berechtigt (BGB).

Ab Bekanntheit des Mangels darf der Mieter die Miete angemessen mindern. Hier sehe ich min. 25% der Bruttomiete als gerechtfertigt.

Da hier eine Ersatzvornahme äußerst problematisch erscheint, rate ich, zusätzlich zur Mietminderung noch über einen weiteren Teil der Miete (50%)das Zurückbehaltungsrecht auszuüben um den Druck zum Handeln zu erhöhen, bis dem Mangel abgeholfen wurde.

Danach muss der Zurückbehalt, im Gegensatz zur Mietminderung, nachgezahlt werden.

Fristsetzung drei Werktage, für den Fall des Verzuges Rechtsmittel einlegen (zumindest zunächst androhen).

Die vorstehenden Aktivitäten deinerseits nachweisbar per Einwurfeinschreiben dem Vermieter schriftlich mitteilen.

Die Mietminderung darfst du rückwirkend ab Bekanntgabe des Mangels an den Vermieter tätigen bis zur endgültigen Abstellung.

Tritt der Mangel danach wieder erneut auf, ist das Prozedere zu wiederholen.

Schildere die Situation dem Vermieter und fordere ihn auf, den Notdienst zu beauftragen. Weise ihn darauf hin, daß Du andernfalls heute um 16:00 Uhr selbst einen Notdienst beauftragst und die Kosten von der nächsten Mietzahlung in Abzug bringst.

Am Besten machst Du das sofort mündlich und zusätzlich schriftlich (per E-Mail und/oder Einwurf-Einschreiben)

Rufen Sie einen Notdienst an und strecken Sie dessen Kosten vor, damit der noch heute möglichst unverzüglich tätig wird.

Anschließend verrechnen Sie die Kosten mit der nächsten und ggfs. übernächsten Kaltmiete.

Ihrer Schilderung nach zu urteilen, könnte man vermuten, dass der Vermieter Sie gerne loswerden möchte!?!


Die Mutter mit Sicherheit. Der Sohn war eigentlich immer umgänglich. Solange es kein Geld kostet wohl ...

@Frau12345 Nachtigall, ick hör dir trapsen!

- oder auch Schikane in Reinstform!