Die mutter meines freundes hat niessbrauch zieht aus und mein freund bekommt das haus, das Haus gehört dem Opa und das wird an meinen Freund überschrieben?

3 Antworten

Wenn die Mutter das Nießbrauchrecht an dem Haus hat, dann entscheidet sie ( und nicht Opa) wer dort wohnt!

Lou3004 
Fragesteller
 28.02.2017, 15:05

Auch wenn sie nur wohnrecht hat bis 2020 weil sonst hat sie ja keine Rechte eigentl

SaVer79  28.02.2017, 15:05

Was nun? Wohnrecht oder Nießbrauch?

Lou3004 
Fragesteller
 28.02.2017, 15:10
@SaVer79

Sie meint das wenn sie Niessbrauch hat das sie automatisch das wohnrecht hat bis 2020 

SaVer79  28.02.2017, 15:14

Vielleicht solltet ihr erstmal klären, was genau vereinbart wurde....

Lou3004 
Fragesteller
 28.02.2017, 15:16
@SaVer79

Wäre echt eine idee. 

Nein darf sie nicht wenn Opa es erlaubt ! Mfg.

Lou3004 
Fragesteller
 28.02.2017, 14:52

Danke für die Antwort so in etwa habe ich es mir auch gedacht 🙂 War mir jetzt aber nicht sicher :)

SaVer79  28.02.2017, 14:57

Das ist leider aber nicht richtig! So lange der Nießbrauch besteht, entscheidet die Mutter

Lou3004 
Fragesteller
 28.02.2017, 15:01
@SaVer79

Also Niessbrauch ist ja wohnrecht sie darf bis 2020 darin wohnen, sonst hat sie ja keine rechte an dem Haus lediglich ja eigentlich nur das sie da wohnen darf oder verstehe ich das falsch ? Bzw das sie bis 2020 keiner raus schmeißen kann 

SaVer79  28.02.2017, 15:04

Nießbrauch und Wohnrecht sind zwei paar Stiefel....

Lou3004 
Fragesteller
 28.02.2017, 15:06
@SaVer79

Weil die Mutter von meinem Freund meine das sie bis 2020 wohnrecht hat und sie nennt es Niessbrauch damit sie bis 2020 keiner aus dem Haus raus bekommt. 

schoschi06  28.02.2017, 15:10
@Lou3004

Dann hat Opa jetzt nen Hund der euch besuchen kommt !Mfg.

Lou3004 
Fragesteller
 28.02.2017, 15:18
@schoschi06

Genau 😂

Ich würde mal flockig beim Grundbuchamt nachfragen, ob man das Nießbrauchsrecht nicht aus dem Grundbuch entfernen lassen kann.

Außerdem heißt Nießbrauchsrecht nur, dass Sie das Haus oder Teile davon nutzen darf, nicht, dass sie über die Nutzung bestimmen darf. Das darf nur der Eigentümer.

Aber aufpassen: Wenn ihr da jetzt mit Sack und Pack einzieht und sie sich überlegt, vom Nießbrauchsrecht Gebrauch zu machen, dann müsst ihr wieder raus!

Lou3004 
Fragesteller
 28.02.2017, 14:59

Ja die Befürchtung habe ich auch irgendwie