Mieter meldet keinen Strom an, muß der Vermieter zahlen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn er nichts macht bleibt nur anwalt,würde ihm das klipp und klar sagen,schriftlich und per einschreiben alles andere hat keinen wert

Soetwas gab es bei uns im Haus auch schon..unsere Vermieterin hat den Mieter dann angemeldet. Stell es ihm dann in Rechnung?!?

Stell es ihm dann in Rechnung?!?

Wenn Fragesteller den Zählerstand laut Übergabeprotokoll dem Versorger mitteilt muß er sich nicht damit rum ärgern.

@anitari

Und was ist Deine Meinung an sein (Vermieter) Geld zu kommen? Der Stromanbieter verlangt es letztendlich vom Vermieter!!!

aus sicht des versorgers,ja.

du wirst das mit deinem mieter klären müssen

du wirst das mit deinem mieter klären müssen Und der Mieter zahlt dann nicht. wenn du Pech hast. Stromversorger kann dir einfach den Stromzaehler abklemmen oder ganz ausbauen, dann kannst du gar nicht mehr vermieten ... Wie hoch ist denn der Verlust, die Stromrechnung ??? Kaution noch da ?

@billygirl5444

1000€Kaution, 1500€ Forderung Strom. Kennt jemand ein Urteil zu diesem Thema? Ist es Pflicht die Leerwohnung abzumelden, wenn ein Mieter einzieht? Dachte das erledigt sich von selbst, wenn sich der Mieter anmeldet.

@Eckbertarius

Die Kaution hat damit nichts zu tun. Die kannst du dafür nicht verwenden. Die Kaution ist lediglich für Schäden die der Mieter beim Auszug hinterlässt.

Aber ich sehe doch nicht ein, für einen Fremden die Stromkosten zu zahlen. Ist es nicht die Pflicht eines Mieters sich anzumelden? Gilt nicht, wer verbraucht muss zahlen? Ist doch mit Mietvertrag belegbar, dass dort ein Mieter den Strom nutzt.

@Eckbertarius

es geht doch gar nicht um Pflicht und Ehrlichkeit . Wer hat die Macht ? DAS ist die Frage, der grosse Stromversorger mit einer grossen Rechtsanwaltskanzlei ? Oder der Mieter, der einfach sagt: ISCH HAB NIX GELD ich werde vom Staat geschuetzt, Pfaendungsgrenze ! Oder der kleine Hausbesitzer, der seinen Wald und Wiesen Anwalt selbst bezahlen muss. WER HAT VON DENEN die Macht ?

@billygirl5444

Danke, Du machst mir Mut.

@Eckbertarius

Hast noch Platz in Thailand?

@Eckbertarius

Nein, dies ist keine Pflicht. Es steht jedem Mieter frei ob er sich mit Strom beliefern lässt oder nicht.

Die Stromkosten zahlt der angemeldete Kunde des Energieversorgers.

Wenn du ihn einfach anmeldest wäre diese Anmeldung rechtsunwirksam. Auf diesen Kosten würdest du auch sitzen und machst dich gegenüber dem Mieter und dem Energieversorger unter Umständen schadenersatzpflichtig. Es sei denn du hast eine rechtswirksame Vollmacht deines Mieters die dich dazu berechtigt.

Keiner kann gezwungen werden bei irgend jemandem Kunde zu werden. Kündige doch einfach den Liefervertrag mit dem Energieversorger.

du hast 2 Möglichkeiten, je nach dem wie wohlgesonnen du dem Mieter bist:

a.) du meldest deinen Mieter beim Grundversorger an. dafür genügt eine Kopie des Mietvertrages. das ist rechtlich legitim, allerdings müsstest du irgendwie den Zählerstand zum Zeitpunkt des Einzuges protokolliert haben.

b.) du meldest den Zähler einfach beim Energieversorger komplett ab, nach dem du deinem Mieter eine 14tägige Frist gesetzt hast, der Zahlungsaufforderung nachzukommen. wenn du dann noch den Zählerstand zum einzug hast, kannst du dem Mieter den verbrauchten Strom samt der Nebenkosten, sprich zählerdemontage usw... in Rechnung stellen.

lg, anna