Deutschland verlassen trotz offener Gerichtsverhandlung? WICHTIG

3 Antworten

Von einer "normalen" Urlaubsreise würde ich nicht unbedingt abraten, d.h. 14 Tage maximal. Wichtig ist das sich jemand in der Zeit um die Post kümmern kann, weil es gesetzliche Fristen gibt, die man nicht verstreichen lassen sollte. Da dieses Risiko aber bei einer so langen Reise zwangsläufig erhöht ist würde ich von der Reise absehen.

Aber wie schon geschrieben, dein Rechtsanwalt wird dich dahingehend sicher beraten und auch Möglichkeiten aufzählen.

lasst euch von einem Rechtsanwalt beraten. Aber einfach "abhauen", auch wenn es nur Urlaub ist würde ich gar nicht riskieren

ich würde zum Staatsanwalt schreiben das er die Verhandlung zurück setzt wegen bezahlten Urlaub -- Termin sagen wann er wieder da ist -- abmelden ist sehr wichtig

aobabooo 
Fragesteller
 04.11.2014, 20:02

Das Problem ist, wir haben nur ein OneWayTicket gebucht, halten uns die Rückreise daher offen. Darf man überhaupt D verlassen ohne Rückflugticket, wenn man einen Prozess hat?

schlaupunkt  05.11.2014, 13:14
@aobabooo

also noch steht der Freund nicht in der FAHNDUNGLISTE daher gesehen kann er D verlassen nur wenn er wiederkommt wird er wahrscheinlich verhaftet