Deutsche Staatsangehörigkeit als Halbdeutscher?
Hey, Leute
Zuerst will ich gern entschuldigen, wenn ich Fehler mache. Ich bin Däne und mein Deutsch is unglücklicherweise noch nicht so gut.
Meine Frage ist über die deutsche Staatsangehörigkeit/Staatsbürgerschaft und wie man sie beantragen kann. Ich möchte gern ein bisschen mehr hierüber wissen, weil ich fühle schon seit ein paar Jahren - und dies klingt vielleicht ein bisschen merkwürdig - dass ein Teil von mir deutsch ist. Diese Frage ist aber nur hypothetisch.
Ich bin 18 Jahre alt. Mein Vater ist Deutscher (er ist in Deutschland geboren, sein Vater is Österreicher und seine Mutter ist Deutsche) und meine Mutter ist Däne. Ich habe irgendwo gelesen, dass es spezielle Regeln für Menschen gibt, die gern deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchten und deren Eltern (oder einer von denen Elternteilen) Deutscher sind/ist (dass es einfacher ist, die Staatsangehörigkeit zu beantragen). Die Situation ist aber, dass mein Vater schon seit über 25 Jahren hier in Dänemark wohnt und ich weiß darum nicht, ob diese Regeln für mich auch gelten.
Ich weiß nicht, ob diese Frage unsinnig oder absurd ist und ich hoffe auch nicht, dass ich jemanden verärgert habe - ich wollte eigentlich einfach wissen, ob ich irgendwie deutsche Staatsangehörigkeit beantragen kann, ohne schon in Deutschland zu wohnen. Ich verstehe natürlich, dass dies keinen einfachen Ablauf ist, aber es wäre für mich wichtig deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Ich hoffe, dass meine Frage Meinung gegeben hat; wie gesagt, ist mein Deutsch noch nicht so gut haha
Ich freue mich darauf, eure Kommentare zu lesen :)
5 Antworten
Das Abstammungsprinzip
Wer als Kind deutscher Eltern geboren wird, braucht sich um seine Staatsangehörigkeit wenig Gedanken zu machen. Für das Kind ist es selbstverständlich, seit seiner Geburt die Staatsangehörigkeit der Eltern zu haben. Das ist das so genannte Abstammungsprinzip.
Es hat heute folgenden Inhalt:
Ein Kind wird mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn die Mutter oder der Vater oder beide deutsche Staatsbürger sind.
Besitzt nur der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit und ist er nicht mit der Mutter verheiratet, ist eine nach deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich. Ein solches Verfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
So wie ich das verstehe, musst du keinen Test machen, du wirst ja nicht eingebürgert, du bist schon Deutscher.
Steht dein Vater in deiner Geburtsurkunde? Vielleicht reicht das schon aus. Näheres sollte dir die dt. Botschaft sagen können
http://www.kopenhagen.diplo.de
Vom Abstammungsprinzip her bist du deutsch, dies ist der Fall wenn deine Eltern deutsch sind oder nur ein Teil, da du schon gesagt hast, dass dein Vater in Deutschland geboren ist und deutscher ist würde dies auf dich zutreffen. Dies trifft aber nur zu wenn deine Eltern verheiratet sind.
Außerdem muss du einige Bedingungen erfüllen.
Voraussetzungen zur EinbürgerungIst man nicht mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, haben
Personen einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie
die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
Sie leben seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland
Sie sichern für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt
Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse
Sie haben einen Einbürgerungstest über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung bestanden
Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt
Sie bekennen sich zum deutsche Grundgesetz
Sie haben ihre alte Staatsangehörigkeit verloren oder geben sie auf
Quelle: http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html
Einfach mal auf deren Seite durchlesen was sich da so machen lässt.
Wenn ein Elternteil Deutsche/r ist, warum muss man sich dann einbürgern lassen, man ist dann doch deutsch von Geburt an.
Ich weiß nicht genau wie dies geregelt ist, wenn man im Ausland geboren wurde, sobald nur ein Elternteil deutsch ist und man in Deutschland geboren wird so ist man ja automatisch deutsch.
Danke für deine Antwort!
Meine Eltern wohnen nicht mehr zusammen und sie waren auch niemals verheiratet. Bedeutet das denn, dass ich alle diesen Bedingungen erfüllen muss?
Bis zu deinem 23. Lebensjahr muss die Vaterschaft gesetzlich in Deutschland festgestellt werden. Wie es dann ist mit der Staatsangehörigkeit weiß ich leider nicht, da solltest du am besten mal die Behörden kontaktieren.
Wenn du Glück hast musst du diese Bedingungen vielleicht nicht erfüllen.
Ich wünsche dir viel Glück und denke daran, wenn du deutsch sprichst und Deutschland wirklich liebst, bist du schon deutscher.
Natürlich will man dies auch auf dem Papier stehen haben das kann ich verstehen aber für mich bist du schon ein deutscher. :D
Danke schön :')
Das einzige, was Du tun musst, ist dafür zu sorgen, dass Dein deutscher Vater seine Vaterschaft anerkennt, wenn er das nicht schon getan hat. Ist Dein Vater auf Deiner Geburtsurkunde genannt?
Die Anerkennung seiner Vaterschaft muss geschehen, bevor Du 24 Jahre alt wirst. Das steht so im Staatsangehörigkeitsgesetz § 4:
(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit,
wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei
der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist
zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die
Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es
zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen
wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die
Anerkennungserklärung muß abgegeben oder das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
Also, es sieht alles ganz einfach aus. Du musst, bis Du 24 Jahre alt wirst, nur 2 Dinge nachweisen:
- Dass Dein Vater Dein Vater ist. Dazu muss Dein Vater seine Vaterschaft anerkennen. Falls er das nicht tut, kann man ihn vielleicht zu einem erbbiologischen Gutachten zwingen. Aber da kenne ich die Einzelheiten nicht.
- Dass Dein Vater zum Zeitpunkt Deiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit hatte.
Dann bist Du deutscher Staatsbürger und warst das schon seit Deiner Geburt. Das wird oft nicht erkannt: Bei internationalen Vorfahren und bei bestimmten Geburtsorten kann man Staatsangehöriger eines Landes sein, ohne es zu ahnen!
Vielen dank für Ihre Antwort und Hilfe!
Ich glaube, ich werde auch die deutsche Botschaft in Kopenhagen anrufen oder irgendwie kontaktieren.
Es ist ja ganz interessant, dass man Staatsangehöriger eines Landes sein kann, ohne es zu ahnen! Z.B. war eine Freundin von mir 18 Jahre alt, wenn sie herausgefunden hat, dass sie italienische Staatsangehörigkeit hatte. Das ist ja auch ziemlich spät
Nach deutschem Recht bekommt ein Kind alle Staatsbürgerschaften seiner Eltern - wie das in DK ist, weiß ich nicht, das solltest Du mal nachfragen. Natürlich ist es dazu notwendig, dass Dein Vater auch als Dein Vater irgendwo eingetragen ist. Irgendeinen Nachweis brauchst Du schon.
Das wusstest Du nicht: Jeder Mensch, der mindestens einen Elternteil hat, der zum Zeitpunkt der Geburt deutscher Staatsangehöriger war, ist seit seiner Geburt deutscher Staatsbürger, auch dann, wenn er bei seiner Geburt eine beliebige Anzahl anderer Staatsbürgerschaften hatte. Wenn man allerdings als Deutscher (nach seiner Geburt) auf Antrag (einen Antrag kann man nur stellen, wenn man schon geboren ist) eine andere Staatsbürgerschaft erwirbt, verliert man die deutsche automatisch, auch ohne das man davon etwas weiß.
Insofern vermute ich, dass Du schon seit Deiner Geburt deutscher Staatsbürger bist.
Interessant, danke für deine Antwort
Ja, meine Mutter und Vater wohnen nich mehr zusammen und sie waren auch nie verheiratet.
Muss ich denn eine Anerkennung der Vaterschaft kriegen, um zu beweisen, dass mein Vater wirklich mein Vater ist und dass er Deutscher ist? Wenn ich so eine Anerkennung kriegen würde, würde ich dann "deutsch" sein oder muss ich einen Einbürgerungstest über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung bestehen?