Der Untermieter will nicht raus und lacht dabei weil er angeblich nicht raus muss solange......

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vorausgesetzt die Kündigung ist überhaupt wirksam, kannst Du nach Ablauf der Kündigungsfrist, falls er nicht ausgezogen ist, Räumungsklage einreichen.

Soll ja neuerdings recht schnell gehen.

MosqitoKiller  10.07.2013, 13:38

Das geht nur dann schnell, wenn der Mieter nicht zahlt. Solange er zahlt bleibt alles beim alten...

Du kannst die Wohnung auf Eigenbedarf melden, dann MUSS er raus, wenn es sonst keine anderen Gründe gibt... Sowas hatte ich in der Nachbarschaft auch bis vor kurzem - ewig hat sich das hingezogen! Genau das gleiche Problem, wie bei dir. Letztendlich wurde eine Räumungsklage eingereicht. Dummerweise ist der Mieter in der Zwischenzeit einen Unfall mit einem Fahrzeug, für welches er gar keinen Führerschein besaß... Er ist jetzt ein Pflegefall und sitzt im Altersheim, der Vermieter musste die Wohnung letztendlich selbst ausräumen. Hier war es aber nochmal etwas schwieriger den Herrn rauszubekommen, da er einen Behindertenausweis hatte und nicht so ganz dicht im Kopf war (nicht auf eine Behinderung bezogen, sondern er war wirklich ziemlich geisteskrank - hat dem Vermieter das Leben zur Hölle gemacht mit regelrechtem Terror usw.)

Du kannst ihm die Kündigungsfrist trotzdem geben z.B. : Er hat einen Monat sich eine neue Wohnung zu suchen. Das würde reichen das er etwas findet und sonst hat er halt nichts.

Mcilhenny 
Fragesteller
 10.07.2013, 13:32

Die Kündigung hat er ja schon vor 2 Monaten bekommen. Er macht aber keine Anstalten sich was zu suchen weil er denkt das ich ihn eh nicht rauswerfen kann

MosqitoKiller  10.07.2013, 13:39
@Mcilhenny

Mit welcher Begründung hast Du denn gekündigt?

Mcilhenny 
Fragesteller
 10.07.2013, 14:08
@MosqitoKiller

Eigenbedarf. ich will da selber einziehen ist ja unser Haus. und er haust wie ein Schwein, der Umbau kostet wieder ein Haufen. Er hat kein Jahr drin gewohnt und er hat eine 3monatige Frist bekommen mit Bescheid im Mai 2013.

MosqitoKiller  10.07.2013, 14:11
@Mcilhenny

Eigenbedarf

Hm, na, ob das mal gut geht. Du wirst Dir fragen gefallen lassen müssen, woher der Eigenbedarf so plötzlich kommt, wenn Du erst vor weniger als einem Jahr vermietet hast und ob das nicht absehbar war. Ich kenn die Umstände nicht, ich halte eine Kündigung deswegen aber unter den mir bisher bekannten Umständen für unwirksam...

Natürlich darf man jemanden rauswerfen, auch wenn er unter der Brücke schlafen muss, das ist sein Problem. Das darf man allerdings nur mit einem gerichtlichen Titel...

Die Frage ist, ob Deine Kündigung überhaupt wirksam ist bzw. die Frist richtig berechnet wurde...

Wenn Du die Schlösser tauscht, wird die Polizei ihm wieder Zugang zu seinem Besitz verschaffen...

Mcilhenny 
Fragesteller
 10.07.2013, 14:10

Immer alles gerichtlich. Er steht mit einer Miete aus und gerichte kosten immer Geld... das bräuchte ich allerdings für den Umbau...

MosqitoKiller  10.07.2013, 14:15
@Mcilhenny

Ohne gerichtlichen Titel bekommst Du einen unwilligen Mieter nicht raus, zumindest nicht ohne erhebliches Risiko von Strafbarkeit, Schadenersatz etc. . Ob Du das eingehen willst, musst Du selbst wissen, aber ohne Gericht ist das Recht auf seiner Seite, und andernfalls kann das noch wesentlich teurer werden...