Der Eigentümer/Verkäufer verlangt die Hälfte der Provision, ansonsten lässt er den Notartermin platzen. Darf er das??
Für den Verkauf eines Mehrfamilienhauses habe ich den Auftrag erhalten und darf es meinen Kunden anbieten bzw. wurde auch in die Akquise vom Eigentümer mit integriert (er hat inseriert und mir die Interessenten zur Bearbeitung weitergeleitet). Gegenüber den Interessenten (also verschiedene Interessenten und nicht nur der hier besagte Kunde der kaufen will) hat der Verkäufer u.a. per e-mail bestätigt, dass ich den Alleinauftrag habe. Jetzt haben wir einen Kunden mit dem alles geklärt ist und auch ein Notartermin vereinbart wurde. Der Verkäufer verlangt aber nun die Hälfte der mir zustehenden Provision, da er ansonsten den Notartermin platzen lassen würde. Darüber hinaus hat er mir nun mitgeteilt, dass ich nie einen Auftrag besessen hätte!! Etlicher Schriftverkehr hierzu liegt vor, also kann er sich ja nicht rausreden dass ich nie einen Auftrag besessen habe. Des Weiteren ist er hergegangen und hat dem Kunden eine Freistellung zur Provisionszahlung erteilt! Im Exposé waren 5% vereinbart sofern nicht vorab eine andere Regelung schriftlich getroffen wird. Der Kunde wollte nicht so viel bezahlen und der Verkäufer hat einfach bestimmt, dass er den Kunden von einer höheren Forderung als 1% freistellt!! Nur mit welcher Begründung? Da gibt es keine, denn ich habe den Schriftverkehr hierzu ebenfalls gelesen. Meinem Rechtsempfinden nach haben wir hier zwei strafbare Delikte, zum einen kann er als Verkäufer nicht die Hälfte (oder überhaupt etwas –Korruption-) von der Provision verlangen und zum anderen kann er doch nicht einfach über die Höhe der Provision bestimmen! Oder sehe ich das falsch? Meiner Meinung nach kann ich ihn doch auf Schadenersatz verklagen, zumindest auf z.B. 2%, oder mehr sogar? Bitte um Ratschläge wie sich das evtl. rechtlich verhält. Danke im Voraus an alle Antworten die der Sache dienlich sind ;-)
4 Antworten
Wenn du eine Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen hast, dass du alleine das Recht hast, die immobilie zu verkaufen, so ist das zunächst Fakt.
Wenn im Vertrag nichts über Provisionsabgaben an den Verkäufer vereinbart wurde, dann hat er auch keinen Anspruch auf einen Anteil deiner Provision.
Warum der Verkäufer nun behauptet, es bestünde kein Vertrag mit dir, kann man als Aussenstehender nicht beurteilen. Dennoch bin ich der Meinung, dass auch eine Mailbestätigung als Auftrag anzusehen ist, aufgrund dieser du tätig geworden bist und einen Käufer gefunden hast.
Wenn nun der Verkauf der Immobilie nicht zustande kommt, der Käufer vom Kauf zurücktritt, steht dir Schadenersatz zu.Vorausgesetzt es ist eindeutig geklärt, dass hier ein Vertragsverhältnis besteht, was der Verkäufer allerdings bestreitet.
Offenbar handelt es sich hier um eine satte Provision von der der Verkäufer etwas abhaben will.
Ich würde dem Verkäufer deutlich machen, dass er keinen Anspruch auf einen Teil der Provision hat. Kommt es nicht zum Verkauf der Immobilie, weil der Verkäufer nicht beim Notar erscheinen will, so würde ich einen Anwalt konsultieren und den Schadenersatzanspruch auf dem Klagewege geltend machen. Die Höhe des Schadenersatzanspruches richtet sich nach der Provision die dir entgeht. Der Käufer hat offenbar deine Provision akzeptiert. Den Verkäufer hat es nicht zu interessieren, zu welchen Konditionen du die Immobilie verkauft hast, wenn er den vereinbarten Verkaufspreis bekommt.
Ontario, ja danke. Endlich mal etwas konstruktives und ähnlich meinen Gedankengängen. Der Verkäufer behauptet jetzt dass kein Vertrag besteht, weil er befürchtet bzw. weiß, dass ich mit ihm die Provision nicht teilen werde. Hierfür gibt es ja auch keinen Grund, er verkauft die Immobilie und kassiert seinen Gewinn, ich will nur meine Maklercourtage haben, er beteiligt mich ja auch nicht an seinen Verkaufserlös, warum auch. Hatte nur gedacht es gibt irgendein Gesetz was die Provisionsbeteiligung eines Verkäufers verbietet, ähnlich früherer Cash-back-Geschäften bei den der Käufer beim Erwerb "Geld" ausbezahlt bekommt. Was ich darüber hinaus ebenfalls als absolute Frechheit empfinde ist diese Freistellung. Wir kann der Verkäufer hergehen und über die Provisionshöhe bestimmen? Das ist reine Verhandlungssache zwischen Käufer und Makler und das der Käufer am liebsten gar keine Provision bezahlen möchte ist ja auch klar.
Teilen Sie dem Verkäufer mit, dass ein Provisionsanspruch erst mit der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages entsteht.
Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, stellen Sie dem Käufer vereinbarungsgemäß Ihre Provisionsrechnung.
Wendet sich der Verkäufer anschließend an Sie, weisen Sie dessen Anspruch als unbegründet zurück.
Das wäre eine maklerprofessionelle Vorgehensweise.
Oh herr im Himmel, wenn du nicht weißt was du in solchen Situationen machen sollst, solltest du dich nicht als Makler präsentieren. Da kann viel übleres geschehen.
Naja.
Viel Erfahrung als Makler scheinst Du aber nicht zu haben...
Rein rechtlich sichert man sich IMMER VORHER mit einem schriftlichen Vertrag ab! In diesem stehen auch alle Konditionen.
Geh zum Anwalt. Das Thema ist zu komplex