Der Bruder meiner Frau ist verstorben,er mittellos . Wohnung verwahrlost? ?

9 Antworten

Vorgehensweise:

Das Erbe musst du ausschlagen.

Dann einen möglichst billigen Bestattter finden. Das ist dann eine Feuerbestattung mit einem anoymen Massengrab. Auf den ganzen schnickschnack wie Blumen oder ähnliches kann man auch getrost verzichten.

Die Kosten können dann vom Sozialamt übernommen werden, am besten wendest du dich ans Bürgerbüro von deiner Stadt.

Kümmern musst du dich aber drum.

Wenn es außer Schulden nichts zu erben gibt,sollte sie das Erbe innerhalb von 6 Wochen nach bekannt werden des Todes bzw.das sie als Erbe in betracht kommt beim Amtsgericht ausschlagen,macht sie das nicht gilt das Erbe als angenommen !

Somit würden dann auch evtl.Schulden vererbt,für die sie / ihr dann auch mit aufkommen müsstest bzw.haftbar gemacht werden könntet,wenn man sich nicht sicher ist ob ein Erbe überschuldet ist oder nicht,kann man meines Wissens auch beim Nachlassgericht eine Art Verwalter beantragen,dann würde man nicht mit seinem privaten Vermögen,sondern nur mit der evtl.vorhandenen Erbmasse einstehen müssen.

Für die Bestattungskosten müssen die Unterhaltspflichtigen dann trotzdem aufkommen,auch wenn sie das Erbe ausschlagen,sollte keine Leistungsfähigkeit bestehen,dann kann ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden,die würden dann notwendige Bestattungskosten tragen.

Meines Wissens dürftet ihr an Vermögen jeweils 5000 € haben und dazu käme als Einkommen die doppelte Regelleistung für den Lebensunterhalt + den KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und das dann mal 2 Personen,die Regelleistung beträgt derzeit bei einem Paar 368 €.

Müssten dann also derzeit 736 € x 2 Personen + die gesamte KDU - sein,was an Einkommen vorhanden sein dürfte um als nicht leistungsfähig zu gelten,was das Einkommen betrifft.

Wenn Deine Frau nicht Erbe des Bruders ist, besteht keine Zahlungsverpflichtung. Als Erbe kann sie innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles das Erbe ausschlagen, dann besteht auch keine Zahlungspflicht gegenüber des Bruders.

Wenn Ihr keine Erben seit oder ablehnt müsst Ihr nichts zahlen.

Zwei Möglichkeiten. Ihr nehmt das Erbe an und müsst dann auch für die von ihm verursachten Schäden aufkommen, egal wie hoch euer Einkommen ist, oder ihr lehnt das Erbe ab und müsst dafür nichts bezahlen.