wer bezahlt die beerdigung meines onkels

8 Antworten

Zunächst hat der Erbe die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu zahlen. Diese Kosten werden dem Nachlaß entnommen.

Standesgemäß sind Beerdigungen, die dem sozialen Status des Verstorbenen entsprechen, der Üblichkeit in den Kreisen des Verstorbenen, dem örtlichen Brauch, den Verhältnissen, der Leistungsfähigkeit des Nachlasses und der Erben. Es gibt dabei keinen Brauch, dass diese Kosten nicht höher als der Nachlaß sein dürfen!

Hat ein Totenfürsorgeberechtigter der nicht Erbe ist die standesgemäßen Beerdigungskosten bezahlt, kann er diese vom Erben zurückverlangen. Ist der Erbe nicht solvent oder hat z.B. ausgeschlagen müssen die Kosten von den gesetzlich Unterhaltsverpflichteten übernommen werden, also Ehegatte oder Eltern oder Kinder des Verstorbenen.

In der Praxis werden die Kosten zunächst von der Stadt oder Gemeinde übernommen, die sich dann an die Angehörigen wendet. Diese müssen aber nur dann die Beerdigung zahlen, wenn dies für sie nicht grob unbillig ist, insbesondere wenn der Nachlaß des Verstorbenen nicht ausreicht und sie selbst mittellos sind. In diesem Fall haben Angehörige sogar ein Recht darauf, dass die Kosten vom Sozialhilfeträger (Landkreise/kreisfreie Städte) übernommen werden. Sind die Angehörigen aber selbst vermögend, müssen sei auch bei einem verschuldeten Nachlaß die Kosten der Beerdigung übernehmen.

Wenn der Sozialhilfeträger die Kosten übernimmt, bleibt die Durchführung der Beerdigung, die Totenfürsorge Sache der Angehörigen. Aber aufgepasst: Der Sozialhilfeträger übernimmt nur die Kosten einer ortsüblichen Beerdigung. Hierzu zählen in der Regel: Leichenschau, Leichenbeförderung, Leichengebühren, Waschen, Kleiden und Einsargen der Leiche, Sargträger, Totengräber, Erwerb des Grabplatzes, einfaches Grabkreuz, Urne, Benutzung des Leichenhauses, Sarg, Grabeinfassung, Erstbepflanzung des Grabes, ortsüblicher Grabschmuck und Verständigung der nächsten Angehörigen.

Keine Kostenübernahme erfolgt dagegen in aller Regel für: Überführungskosten, Leichenschmaus, Exhumierung, Grabmal, Trauerkleidung der Angehörigen, Todesanzeigen, Reisekosten von Angehörigen, Kosten einer teureren Feuerbestattung gegenüber einer Erdbestattung.

Wer erbt, muss auch die Beerdigung zahlen. Wenn Du irgendetwas von ihm geerbt hast und das annimmst, musst Du es machen. Ansonsten ist die Stadt zuständig.

Du wirst die Kosten keinesfalls tragen müssen, weil Du nicht zum Kreise derer gehörst, die theoretisch dazu herangezogen werden können. Die Kosten der Bestattung haften am Erbe (BGB). Leider stiften die Landesgesetzgeber (Bestattungsrecht ist Ländersache) mit neu erfundenen Bestattungsberechtigten und Bestattungsverpflichteten in den Landesbestattungsgesetzen unnötige Verwirrung, die teils auch verfassungswidrig ist. Eine einfache Bestattung (die Angehörigen haben bezüglich Bestattungsart und -ort aber auch ohne zu bezahlen ein Mitspracherecht!) muß notfalls aber der Staat zahlen. Leider wird bei den zuständigen Stellen oft genugt versucht - vielleicht auch aus Unwissenheit - die Kostenanträge abzuschmettern.

BGB § 1968: Beerdigungskosten

Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.

SGB § 74: Bestattungskosten

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

wenn deine Mutter mittellos ist kann sie nichts bezahlen und ob du dafür aufkommen musst, bezweifle ich. Sprich mal mit einem Bestatter, die wissen meist besser Bescheid als irgendwelche Ämter.