Dem Vermieter den Nachwuchs melden?

8 Antworten

Wenn irgendwelche Nebenkosten personenbezogen berechnet werden (z.B. Wasserverbrauch, wenn keine Wasseruhren vorhanden sind, Müllgebühren), dann muss der Vermieter vom Nachwuchs in Kenntnis gesetzt werden. Wird alles nach Wohnfläche abgerechnet, kann es dem Vermieter rein theoretisch egal sein, wieviele Menschen in der Wohnung leben.

Nur dann, wenn lt. Mietvertrag eine Position der Betriebskosten nach Personen umgelegt wird. Das wirkt sich aber erst mit der nächsten Abrechnung aus. Die Vorauszahlungen werden danach entsprechend angepasst. Derzeit ist diese nicht erforderlich bzw. nötig.

Ja, man ist verpflichtet, den Nachwuchs bekannt zu geben. Das kann einmal wegen den Nebenkosten der Fall sein, sofern Nebenkosten nach dem Verhältnis der Bewohner umlegt werden. Aber auch unabhängig davon hat der Eigentümer ein Recht darauf zu wissen, wer in seinen Räumen wohnt.

Der Vermieter hat ein Recht darauf zu wissen wieivele Personen in seiner Wohnung leben. Veränderungen musst du ihm mitteilen.

Dem Vermieter ist jede Änderung der in der Wohnung lebenden Personen zu melden.

Für die Nebenkosten ist es eigentlich nur relevant wenn Kosten, z. B. Wasser und/oder Müll, nach Personen abgerechnet wird.

Und ja, ein Baby ist eine vollwertige Person.

BauManne  17.05.2019, 21:23

In einer korrekten Abrechnung ist nur der Müllverbrauch personenbezogen. Diese Daten werden eh von den Meldebehörden aktualisiert. Wenn dem Vermieter Unstimmigkeiten auffallen wird er es merken. Unter der Hand kann ich sagen, daß ich einfach ruhig bleiben würde, da ihr keine Ahnung habt.... Als wir noch zur Miete gewohnt haben gingen die ersten beiden Jahre auch so. Wenn es jemanden juckt... es geht hier um 60 € p.a. Haftbefehl wird deshalb keiner erlassen.

anitari  18.05.2019, 08:20
@BauManne
In einer korrekten Abrechnung ist nur der Müllverbrauch personenbezogen.

Nö, außer es ist so vertraglich vereinbart oder es wird exakt nach Verursachung abgerechnet. Ansonsten schreibt das BGB die Wohnfläche vor.

BauManne  18.05.2019, 22:55
@anitari

...kann es sein das es je nach Bundesland unterschiedlich ist? Unsere Müllmafia erfaßt die Abrechnung nach Personen. Diese ist gekoppelt mit den Meldebehörden. Diese Abrechnung auf "BGB m²" umzulegen entspräche nicht dem sogenannten Wirtschaftlichkeitsprinzip. Wie der Vermieter zu seinem Geld kommt wenn eine Person nicht "angezeigt" ist kann dem Mieter egal sein wenn der Vermieter nicht richtig abrechnet.