Vermieter schickt mir keine Nebenkostenabrechnung nach 1 Jahr?
Hallo, seit 1,5 Jahren bin ich aus einer Wohnung ausgezogen. Bereits seit 8 Monaten Frage ich den damaligen Vermieter nach einer Nebenkostenabrechnung. Vor ein paar Monaten hat er gesagt sie sollte innerhalb der nächsten Wochen vorliegen. Darauf hat er sich nicht mehr gemeldet. Jetzt antwortet er mir garnicht mehr per E-Mail. Ich bin mir sicher dass ich zuviel Nebenkosten bezahlt habe, da ich eine Warmwasserpauschale von 75€ pro Monat bezahlt habe, aber immer im Fitness Studio duschen war. Die Frage ist was kann ich jetzt machen?
7 Antworten
Es kommt erst mal darauf an, wie der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung ist. Der Vermieter hat nämlich bis zu 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, dir die Abrechnung zu geben. Wenn diese Zeit noch nicht um ist, musst du noch warten. Schau doch mal auf eine vorherige Abrechnung, was dort als Zeitraum drauf steht.
Nach den 12 Monaten kannst du dem Vermieter eine Mahnung mit Fristsetzung schreiben, dass er die Abrechnung schicken soll. Tut er es weiterhin nicht, kannst du deine gesamte Vorauszahlung für die Nebenkosten für das Abrechnungsjahr zurück fordern.
Anderer Antwortgeber haben geschrieben, dass du vielleicht eine Nebenkosten Pauschale vereinbart haben könntest anstatt einer Vorauszahlung. Das denke ich nicht, denn erstens hat der Vermieter ja selber gesagt, dass eine Abrechnung kommen wird, und zweitens, wenn es nicht ein Haus mit 2 Wohnungen ist, von denen der Vermieter eine davon bewohnt, dann muss Wasser verbrauchsabhängig gerechnet werden und nicht pauschal.
Ja, ich habe die Heizkostenverordnung gemeint. natürlich. Denn der Fragesteller hat in der Information "Warmwasserpauschale" geschieben. Sorry dass das mißverständlich von mir geschrieben war.
Korrektur: Ich habe im letzten Absatz nur das Warmwasser gemeint in Bezug darauf, dass in der Frage von Warmwasserpauschale die Rede war. Mit dem Kaltwasser ist es natürlich etwas anderes.
... da ich eine Warmwasserpauschale von 75€ pro Monat bezahlt habe ...
Wenn wirklich eine Pauschale vereinbart wurde, bekommst du gar keine Abrechnung und benoetigst auch keine. Bei einer Pauschale bekommt man bei einem geringeren Verbrauch nichts zurueck und muss bei einem hoeheren Verbrauch auch nichts nachzahlen
Oder war es vielleicht doch keine Pauschale sondern eine Nebenkostenvorauszahlung?
Schau genau in Deinen Mietvertrag was da steht.
Wenn da irgendwas von Pauschale für Nebenkosten steht, dann muss der Vermieter keine Abrechnung erstellen.
Wenn da Nebenkostenvorauszahlung steht, dann gehe so vor wie bwoch2 geschrieben hat.
Ohne den genauen Wortlaut aus dem Mietvertrag zu kennen, kann man hier keinen Rat geben. Wie schon hier erwähnt, bekommt man bei einer "Pauschale" keine Abrechnung und auch kein Geld zurück.
Handelt es sich um eine "Vorauszahlung für die Nebenkosten", dann wird eine Abrechnung nach Ablauf des Abrechnungsjahres erstellt.
Der Vermieter kann erst dann eine Abrechnung erstellen, wenn ihm alle Abrechnungen der Anbieter (Gemeinde, Stromwerke etc.) vorliegen.
Wenn Sie in 2016 ausgezogen sind und das Abrechnungsjahr gleich dem Kalenderjahr ist, dann kann er jetzt noch die Abrechnung für 2016 versenden.
Für 2017 hat er noch länger Zeit.
Die Hauptfrage ist, ob in Deinem Mietvertrag eine Nebenkostenpauschale oder Nebenkostenvorauszahlung vereinbart ist.
Bitte mal entsprechende Vereinbarung aus dem Mietvertrag wortgenau als Kommentar posten.
Das ist falsch. Es gibt massenhaft Mietshäuser, in denen völlig legal keine Einzelverbrauchserfassung beim Wasser gemacht wird.
Was Du meinst ist die Heizkostenverordnung, die jedoch nicht für den Wasserverbrauch gilt.