Vermieter verlangt Geld bei Schlüsselübergabe?
Hallo ihr Lieben,
folgende Situation: Wir sind aus unserer WG ausgezogen und wollten nun die Schlüsselübergabe hinter uns bringen. Der Vermieter hat von uns nie eine Kaution verlangt und wir haben eingewilligt. Nun beim Auszug verlangt er von jedem 20€ auf die schon gezahlte Miete. Der Grund ist, dass wir jahrelang jedes Jahr ca. 120€ Nebenkosten nachzahlen mussten und er nun die zwei Monate, die wir hinter der letzten Nebenkostenabrechnung liegen vorstrecken sollen.
Wir sind der Meinung, dass er aufgrund der nicht verlangten Kaution kein Geld von uns verlangen darf und wir erst mit der Abrechnung die fälligen Betrag ausgleichen müssen.
Dazu drohten sie damit und nicht aus dem Vertrag zu lassen, wenn wir den Betrag nicht zahlen. Nur haben wir eine, vom Vermieter unterzeichnete, Kündigung.
Kennt sich jemand mit dem Thema aus, wer hier tendenziell eher im Recht ist?
Sind euch sehr verbunden!
6 Antworten
Wurde der Mietvertrag ordentlich durch euch als Mieterpartei gekündigt? Du sprichst nur vom Ausziehen.
Die Herausgabe der Mietwohnung an den Vermieter bezieht sich nicht nur auf auf die Schlüsselübergabe sondern umfass die gesamte Wohnung.
Wurde keine Kaution beim Vermieter hinterlegt, weil die vertraglich nicht gefordert wurde, kann auch nach Mietende keine "Kautionsnachzahlung " gefordert werden.
"Dazu drohten sie damit und nicht aus dem Vertrag zu lassen,"
Wenn ihr ordentlich gekündigt habt, dann habt ihr eine einseitige Willensäußerung gegenüber dem Vermieter abgegeben, die keiner Bestätigung oder Entlassung seitens des Vermieter bedarf. Der Vermieter musste auf eurer K. nicht unterschreiben, ihr hingegen müsst 3 Unterschriften auf der K. geleistet haben.
Renick hat vollkommen Recht. Ich verteh auch nicht, dass ihr euch wg. 20 € pro Person so anstellt. Es wird doch, nachdem die NK - Abrechnung erstellt wird, gegen gerechnet. Wenn ihr es Rechtlich / Anwaltlich durchführen wollt, nur wg. des Prinzips... das wird teurer als insgesamt 60 €.
Selbstverständlich hat der Vermieter nun keine Sicherheit, eine mögliche Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung zu bekommen. Von daher ist sein Wunsch nachvollziehbar. Doch eine Kaution hätte im Vertrag vereinbart sein müssen, was offenbar versäumt wurde. Das kann er jetzt nicht nachträglich fordern.
Versuche den Vermieter glaubhaft zu machen, dass er eine Nachzahlung bekommen wird, sobald die Nebenkostenabrechnung vorliegt. Mache ihm irgend wie klar, dass er sich darüber keine Sorgen machen muss. Hinterlasst ihm von allen WG Bewohnern die zukünftige Anschrift und Kontaktdaten.
Euch nicht aus dem Vertrag zu lassen geht nicht. Über die Vertragslaufzeit hinaus kann er keine Miete mehr verlangen. Mit dieser Vorstellung würde er nicht durch kommen.
Ich habe nichts Gegenteiliges in meiner Antwort geschrieben. Daher verstehe ich deinen Kommentar nicht?
Der Vermieter will als Sicherheit eine höhere Vorauszahlung für die noch nachfolgene Nebenkostenabrechnung, nicht eine Pauschale, mit der dann die Abrechnung abgegolten ist, falls du es vielleicht mißverstanden hast.
Die bzw. eine Anpassung der Vorauszahlung ist erst nach korrekter Abrechnung ab übernächstem Monat ab Zustellung der Abrechnung möglich. Keinesfalls bei Mietende. Da hier das Mietverhältnis zu Ende ist, kann nicht im Nachhinein eine Anpassung für die Vergangenheit vorgenommen werden, quasi als Sicherheit wegen nicht vereinbarter Kaution auf die u. U. zurückgegriffen werden konnte.
Ja, ich bin mit dir 100% einig. Ich habe auch nichts anderes erklärt, auch wenn ich es nicht so direkt gesagt habe. Der Vermieter kann keine Vorauszahlung verlangen und er kann auch keine Kaution mehr verlangen.
Er hat wahrscheinlich Angst , wenn ihr erstmal ausgezogen seid , dass er dann sein Geld nicht mehr sieht .
Kann ich einerseits auch verstehen, nur weiß er wo unsere neue Wohnung ist und kann die Nebenkostenabrechnung..mir ist der Name enfallen...per öffentlicher Bekanntmachung (oder ähnlich) verschicken lassen. Frage ist nur, darf er das Geld rechtlich von uns verlangen, ohne eine Nebenkostenabrechnung erstellen zu können?
Er kann nicht etwas verlangen das nicht vertraglich vereinbart wurde oder gesetzlich (übergeordnet) notwendig/geschuldet ist.
Du bist im recht.
Andererseits könntest Du ihm das Geld anvertrauen, aber dann verlangst Du von ihm im Gegenzug eine Bürgschaft darüber, von einer namhaften Bank.
Guten Appetit dem Vermieter
Kindergeburtstag :-) des Vermieters
Ohne fristgerechte formell und inhaltlich korrekte Abrechnung der Vorauszahlungen ist eine Nachzahlung nicht fällig.
Die Forderung ist deshalb zurückzuweisen da rechtswidrig.