Nebenkosten bei Nichtbezug einer Wohnung
Hallo zusammen,
ich hatte eine Wohnung angemietet, jedoch nie bezogen.
Ist man gesetzlich dazu verpflichtet, die Nebenkosten dem Vermieter zu überweisen? Anmerkung: Ich bin nicht in der Wohnung gemeldet, d.h. Müll, Wasser etc. laufen über eine andere Adresse.
Danke schonmal.
11 Antworten
Müll und Wasser sind ja nicht die einzigen Nebenkosten.
Versicherungen, Steuern, Strassenreinigung, Schneefegen (ganz aktuell zum Frühlingsanfang) wären mögliche Nebenkosten.
Also JA, Nebenkosten müssen bezahlt werden und werden ja auch am Schluss abgerechnet.
wie war doch gleich der Spruch mit dem Erbsenzählern?
Ja, die Nebenkosten gehören dazu
Ja, der Vertrag ist einzuhalten, inkl. Zahlung der kompletten Nebenkosten...
Nein, natürlich nicht. Es sei denn, es wurden von den Vorgaben anderslautende Vereinbarungen getroffen. Werfe einfach einen Blick in die Urkunde und das Melderecht hat doch damit gar nichts zu tun.
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist müssen neben der Nettomiete auch sämtliche vereinbarten Betriebskosten in voller Höhe bezahlt werde, egal ob du in der Wohnung wohnst oder nicht. Sollte zwischenzeitlich, noch während der Kündigungsfrist, ein anderer Mieter die Wohnung beziehen, bist du selbstverständlich ab diesem Tag von den Zahlungen befreit. Falls du aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht kündigst bzw. gekündigt hast, musst du fortlaufend regelmäßig zu Monatsanfang weiter zahlen und zahlen ... Aber was hast du davon?
... und werden bis zu 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes abgerechnet!!