Degradierung wegen Krankheitsausfall?
Hallo,
Ich bin in einem Sehr Großen Konzern als Teamleitervertreter in der Produktion tätig und hatte im Jahr 2016 ziemlich viele kleinere Krankheitsausfälle ( wo ich auch wirklich krank war). Mein Teamleiter hatte mich bei den sogenannten "Wiederkehrgesprächen" immer darauf hingewiesen, dass Ich als Teamleitervertreter wichtig bin und nicht so agieren kann wie ein normaler Mitarbeiter. Naja jedenfalls habe Ich ihm eben gesagt ich kann nichts dafür wenn ich krank bin. Als ich dann Anfang 2017 wieder 2 Wochen krank wurde ( Magen Darm für den den es Interessiert) wurde mir explizit gesagt wenn ich nochmal krank werde muss ich für einen neuen Teamleitervertreter sorgen. Dabei bin ich zusammengerechnet einfach überhaupt nicht oft krank und schleppe mich auch sehr oft krank zur Arbeit nur um nicht negativ aufzufallen aber dann nach 1-2 Tagen bin ich umso kaputter und eh krank. Jetzt war ich Gottseidank 6 Monate am Stück nicht krank und bin jetzt wieder das erste mal ausgefallen und mache mir jetzt Natürlich sorgen um alles mögliche. Das gute ist wir haben einen grossen Betriebsrat etc. der sich bei solchen Sachen einsetzen würde. Was kann mir wirklich drohen? Ich mache meine Arbeit sehr gut halte mich an alle Regeln lediglich meine gelegentlichen Krankheitsausfälle werfen mich da zurück. Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Schwerstkrank zur arbeit schleppen hab ich 1-2 mal gemacht und ich kann euch sagen NIE WIEDER
2 Antworten
Auf welcher Position du beschäftigt werden musst und wie weit das Weisungsrecht des Arbeitgebers geht ergibt sich zuerst einmal aus deinem Arbeitsvertrag. Dieser sollte eine konkrete Position enthalten und möglicherweise eine das Direktionsrecht erweiternde Versetzungsklausel. Beides ist erst einmal die Ausgangsbasis für alle Überlegungen.
Aufgrund der von dir geschilderten Erkrankung dürfte der Arbeitgeber nicht das Recht haben dir eine neue Tätigkeit zuzuweisen. Dies jedenfalls nicht, wenn der Arbeitsvertrag dies ohnehin nicht hergibt. Jetziger Stand der Rechtsprechung ist jedenfalls, weist dir der Arbeitgeber dennoch eine neue Tätigkeit zu, dass du erst einmal diese Tätigkeit ausführen musst. Da ein Betriebsrat vorhanden ist solltest du in jedem Fall mit diesem Kontakt aufnehmen. Der Versetzungsbegriff aus betriebsverfassungsrechtliche Sicht ist weiter als der individualrechtliche.
Im Zweifel musst du mit dem Arbeitsvertrag dich mit der Rechtsberatung deines Vertrauens, natürlich auch mit dem Betriebsrat zusammensetzen und deine konkrete Situation besprechen. Es kommt hier wirklich auf jedes einzelne Wort an und abstrakt lässt sich keine Aussage treffen, die dir wirklich weiterhilft. Ich poste mal ein Link um dir in dieser Frage etwas zu helfen. Diese Grundsätze gelten auch bei Dir
http://www.kanzlei-mudter.de/versetzung-an-einen-anderen-arbeitsort.html
Nightstick: absolut richtig.....in der Regel jedoch ein sehr schmaler und holpriger Weg. Ich kenne die Prozesse von beiden Seiten. Letztendlich läuft es fast immer auf eine vergleichsweie Beendigung hinaus
Du sollst dir doch nur eine Vertretung suchen, wenn du mal krank bist. Das ist doch nichts schlimmes
Seit wann hat sich ein erkrankter Arbeitnehmer um eine Vertretung zu kümmern?!?!
Und wie sollte er das - wenn überhaupt! - vernünftigerweise anstellen können?!?!
Einen Mitarbeiter mit (permanent) häufigen Kurzerkrankungen kann man u.U. nicht mehr adäquat einsetzen, und ihm selbstverständlich -wenn er mal wieder anwesend ist- auch einen anderen Aufgabenbereich zuweisen.
Außerdem können häufige Kurzerkrankungen auch ein Kündigungsgrund sein - es müssen nur genug Fehlzeiten vorliegen.
Ich habe dies als Personalleiter bereits mehrfach durchgefochten.