Arbeitsrecht, Chef, AU, lügen?

5 Antworten

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Zu Frage eins:

Du musst nicht anrufen oder zurückrufen. Du musst den Chef respektive die Firma auf dem Laufenden halten, wie lang deine Krankheit voraussichtlich sein wird (oder ob nicht absehbar) und wann du vermutlich wieder vor Ort sein wirst. Darüber solltest du keine Kontakte zu deiner Pflege Firma pflegen MÜSSEN!

Zu Frage zwei:

Negativ auslegen darf dir theoretisch der Chef deinen fehlenden Rückruf wie bereits oben erläutert nicht, sofern du die Firma auf dem Stand der Dinge gehalten hast. Aber es ist zu erwarten, dass der Chef natürlich nicht positiv darüber denkt, wenn du eine solche bitte ignorierst. Sofern er es nicht ausspricht, dass irgendeine seiner Reaktionen explizit auf den fehlenden Rückruf zurückzuführen ist, wirst du ihm wenig anhaben können, wenn er seine Missstimmung etwas raushängen lässt…

Du musst zu deiner Erkrankung im übrigen gar nichts sagen! Insofern darfst du natürlich auch lügen, falls du – aus welchem Grund auch immer – dich inhaltlich zu deinem Krankheitsgeschehen äußern möchtest oder meinst zu müssen und dann gegebenenfalls die Erkrankung etwas „anpasst“ im Gespräch, um es aus deinen Augen glaubwürdiger erscheinen zu lassen…

Ich würde dem Arbeitnehmer in der Geschichte empfehlen einen Rückruf zu tätigen, mir aber vorher genau zu überlegen was man inhaltlich preisgeben möchte und muss und worauf man sich einlassen will und kann, zum Beispiel Zusagen bezüglich der Rückkunft in Betrieb. Bei einem zu aufdringlichen Verhalten der Betriebsführung würde ich inhaltlich mauern…

T3Fahrer

Der Arbeitgeber (Chef) hat sich in dieser Geschichte angewohnt immer anzurufen. Er heuchelt zwar Fürsorge aber eigentlich möchte er nur an der Stimme/Stimmlage erkennen ob der jenige z.B eine Erkältung hat. Deswegen möchte der Arbeitnehmer hier eigentlich gar nicht ans Telefon gehen oder belästigt werden. Der Arbeitnehmer wechselt intern ein paar Wochen später in einer völlig andere Abteilung hat hier mit dem alten Chef überhaupt nichts mehr zu tun. In dieser Geschichte war ich mir nicht sicher ob der Arbeitnehmer an das Handy gehen muss oder zurückrufen muss oder ob er den Chef sogar einfach blockieren/sperren darf, weil er sowieso nie selbst seine Nummer an ihn gegeben hat.

@Toadflax

Du musst nicht ans Telefon gehen. Sperren würde ich die Nummer schon aus Eigeninteresse nicht, damit du zumindest weißt, dass jemand versucht hat dich zu erreichen…

Ist natürlich eine schwierige Situation ab. Du kannst ja auch nicht jede Erkrankung am Telefon erhorchen… vielleicht würde ich versuchen die Mehrzahl der Anrufe nicht anzunehmen, mich dafür aber vielleicht bei seiner Sekretärin zurück zu melden. Dann kann man immer noch sagen, man habe sich ja zurückgemeldet. Aber glaubst du denn, dass du wegen einer einmaligen Erkrankung versetzt wirst? Oder eben der Arbeitnehmer um den es geht…

Nachweisen können wirst du eine Strafversetzung natürlich kaum, da wird er sich irgendwas aus den Fingern saugen. Und wenn du darum eine Diskussion, womöglich eine juristische Diskussion, anstrengst, brauchst du die Diskussion auch eigentlich vermutlich schon gar nicht mehr zu führen, da das Arbeitsklima für dich in der Firma dahin ist…

Ist denn die Versetzung für den Arbeitnehmer nicht positiv, weil er nicht mehr unter dem hier diskutierten Chef arbeiten muss?

@T3Fahrer

Hallo,

danke für deine ausführliche Antwort! Ich halte das Beispiel nach wie vor fiktiv.

Der Arbeitnehmer hat sich freiwillig intern beworben und darf nun wechseln! Er freut sich darauf.

Du hast Recht, der Arbeitnehmer könnte auch bei der Personalabteilung oder Pforte zurückrufen.

Also der Wechsel in die anderen Abteilung ist sehr positiv. Der Chef weiß natürlich Bescheid und der letzte

Tag in der Abteilung ist nicht mehr allzu fern.

Lange Rede kurzer Sinn

Wenn der AN eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht ist er krank. Die Diagnose geht den Chef nichts an. Auch wenn er sie sich denken könnte.

Und wer krank ist, muss auch nicht telefonisch erreichbar sein.

Kurz und knapp: Danke !

Aber der AN darf lügen und sagen z.B das er eine Grippe hat und nicht telefonieren möchte auch wenn er in Wirklichkeit etwas vollkommend anderes hat?

Der AG darf/kann nicht anhand der Krankmeldung herausfinden, das er in Wirklichkeit etwas anderes hat, als er vorgibt zu haben?

@Toadflax

Der Arbeitnehmer muss überhaupt nichts zur Diagnose sagen.

Wenn er den AG belügt, und es kommt heraus, ist das ein Vertrauensbruch. Ist das erst einmal erschüttert ist das Arbeitsverhältnis sehr schnell beendet.

  1. HV hat die Verpflichtung die AU rechtzeitig dem Arbeitgeber vor zu legen. Der Arbeitgeber hat nicht das Recht dann HV per WhatsApp zu belästigen. Lediglch ais Fürsorgegründen könnte der AG bei HV anrufen und evtl die Dauer der Au zu erfragen. Die Ursache geht dem AG nichts an.
  2. HV braucht gegenüber dem AG keine Angaben zu seiner Krankheit machen. Wie schon gesagt, geht dieses dem AG nichts an. Somit braucht HV nicht lügen sondern er kann die Angaben dazu einfach verweigern.
  1. Das Arbeitsrecht kennt keine Verpflichtung, während einer AU an sein Telefon zu gehen. Ergo, darf der Chef so etwas auch nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers auslegen.
  2. Lügen ist nie schön und den Arbeitgeber sollte man nicht in die Irre führen. Der Arbeitnehmer muss erstmal gar keine Aussagen über die Art seiner Erkrankung machen.

Ich habe, zum Wohle der Verständlichkeit, auf die Ausschmückung meiner Antwort mit überflüssigen Beschreibungen verzichtet.

Der Arbeitgeber (Chef) hat sich in dieser Geschichte angewohnt immer anzurufen. Er heuchelt zwar Fürsorge aber eigentlich möchte er nur an der Stimme/Stimmlage erkennen ob der jenige z.B eine Erkältung hat. Deswegen möchte der Arbeitnehmer hier eigentlich gar nicht ans Telefon gehen oder belästigt werden. Der Arbeitnehmer wechselt intern ein paar Wochen später in einer völlig andere Abteilung hat hier mit dem alten Chef überhaupt nichts mehr zu tun. In dieser Geschichte war ich mir nicht sicher ob der Arbeitnehmer an das Handy gehen muss oder zurückrufen muss oder ob er den Chef sogar einfach blockieren/sperren darf, weil er sowieso nie selbst seine Nummer an ihn gegeben hat.

Er braucht das Telefongespraech nicht anzunehmen. Tut er es aber doch, sollte er einfach sagen, dass er sich zu seiner Erkrankung nicht naeher aeussern will und auch nicht wird.