DB-Ticketautomat kaputt! Muss ich Strafe zahlen?
Folgende Sitation: Ich hatte am Freitag das erste mal Berufsschule. Ich war püntklich am Bahnhof um mir rechzeitig ein Fahrticket zu kaufen - Nun war aber Automat kaputt!
Ich bin dan einfach Schwarz gefahren, habe vorher aber mit dem Handy den Automat mit dem DEFEKT Schild fotografiert.
Dummerweise wurde der Zug dann auch noch kontrolliert. Der zuständige Schaffner glaubte mir die Geschichte von dem Kaputten Automat nicht und bekam von ihm so eine Moralpredigt übers Schwarzfahren,das wirklich jeder im Abteil sich nach uns umdrehte.
ich weigere mich nun wirklich diese 40 Euro Strafe zu zahlen. Der Automat war nicht lange kaputt und ich habe mich wirklich bemüt eines zu bekommen. Ich habe aber nun mal kein Auto und ich kann nciht einfach mal so schnell an einen anderen Bahnhof rennen....
4 Antworten
schildere den fall der db und lege das foto bei. Wenn der automat kaputt war, wird die db das wissen und dir die 40 euro erlassen.
Wenn der Automat kaputt war, dann kann das die Bahn nachprüfen. Der Automat setzt sich selbst ausser Betrieb wenn zum Beispiel das "Blankopapier" für den Druck der Fahrausweise ausgegangen ist.
Leg Einspruch ein und schick das Bild mit.. ist ja wohl nicht deine Schuld gewesen!
Die Bahn schreibt dazu auf http://www.bahn.de/p/view/service/vertriebswege/fahrpreisnacherhebung/uebersicht.shtml:
Bei technischen Störungen oder Beschädigungen melden Sie bitte die Störung telefonisch unter Angabe der Automatennummer/ Entwerternummer bzw. des Standortes des Automaten/ Entwerters an unsere Störungshotline. Die Automaten- / Entwerternummer und die Telefonnummer sind an jedem Automaten angebracht. Versuchen Sie, auf einen anderen Automaten /Entwerter auszuweichen. Steht kein anderer Automat zur Verfügung, die Störungshotline hat die Störung aufgenommen und es besteht keine andere Möglichkeit, eine Fahrkarte zu erwerben (z. B. im Reisezentrum) oder zu entwerten, steigen Sie in den Zug ein und melden Sie sich sofort und unaufgefordert beim dortigen Zugbegleitpersonal. Teilen Sie ihm die Umstände mit, warum Sie keine Fahrkarte lösen oder entwerten konnten und die Automaten- bzw. Entwerternummer. Unser Prüfer wird Ihnen eine Fahrpreisnacherhebung mit einem entsprechenden Hinweis ausstellen. Die bearbeitende Stelle der Bahn wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Der Zugbegleiter hat gar keine andere Möglichkeit, als dir eine Fahrpreisnacherhebung auszustellen, weil er den Zustand des Automaten nicht überprüfen kann. Solche Störungen werden aber protokolliert, so dass sich solche Fälle nachträglich klären lassen.